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Kurz vor Weihnachten ist der Kelsterbacher Stadtwaldförster Martin Klepper im Stadtwald an der Mainschneise auf ein im ersten Moment skurril anmutendes, aber nichtsdestotrotz gesetzwidriges Beispiel von Wildtierfütterung aufmerksam geworden: An einem etwa mannshohen Nadelbaum hatte jemand in Form eines Dutzends Karotten einen sehr außergewöhnlichen Weihnachtsbaumbehang angebracht. Das Wurzelgemüse war offenbar dazu bestimmt, Wildtieren als Leckerbissen zu dienen.
Dass es keine gute Idee ist und sogar strafbar sein kann, im Wald ohne Genehmigung Fressbares für Rehe, Hirsche oder Wildschweine auszubringen, darauf macht Klepper nachdrücklich aufmerksam. „Bußgeld droht – bei Verstoß gegen das Hessische Landesjagdgesetz bis zu 25.000 Euro“, sagt der Förster.
Dabei ist es nicht nötig, dass Wildtiere vom Menschen gefüttert werden, sie finden in freier Wildbahn normalerweise ausreichend Nahrung. Wildschweine zu füttern kann sogar gefährlich sein, denn die Tiere lernen, dass sie von Menschen zu fressen erhalten und bedrängen mitunter auch Spaziergänger, die keine Leckerlis dabeihaben, was die wehrhaften Schwarzkittel dann aggressiv werden lässt.
Insbesondere für Wildschweine kann das Fressen von vom Menschen hinterlassenen Speiseresten gesundheitlich sehr schädlich sein. So kann beispielsweise in Lebensmitteln verarbeitetes Schweinefleisch den Erreger der afrikanischen Schweinepest enthalten, der für Wild- und Hausschweine tödlich ist. Auch anderes ungeeignetes Futter kann die im Wald lebenden Tiere krank machen. Stadtwaldförster Klepper bittet deshalb darum, zum Wohle der im Kelsterbacher Stadtwald lebenden Tiere dort nichts Fressbares auszubringen. (wö)