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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat beschlossen, die im Zuge der Corona-Pandemie vor zwei Jahren veränderten Vereinszuschussrichtlinien erneut anzupassen. Angesichts der aktuellen Lage in der Pandemie, die den Vereinen keinerlei substanzielle Beschränkungen mehr auferlegt, kehrt die Stadt im Wesentlichen zu den vor Pandemiebeginn geltenden Bestimmungen zurück.
Das bedeutet, dass jetzt die Teilnahme an Wettkämpfen oder an städtischen Veranstaltungen – die in den zurückliegenden Jahren größtenteils untersagt gewesen waren, aber nun wieder stattfinden dürfen – seitens der Stadt bezuschusst werden kann. Außerdem wieder zuschussfähig sind Angebote aus den Bereichen Seniorensport, Integration und Inklusion.
Zuschussgründe, die auch während der vergangenen beiden Jahre gegolten haben und nun weiter fortgelten, sind Vereinsfreundschaftsbegegnungen in Baugé en Anjou, Jugendarbeit und Jugendgruppenfahrten sowie die Anzahl aktiver Mitglieder und qualifizierter Übungsleiterinnen und -leiter.
Sonderzuschüsse sind in den vergangenen beiden Jahren nicht vergeben worden, um das gesamte Budget der Vereinszuschüsse zur Verfügung zu haben und damit finanziell schwache Vereine, Verbände und Organisationen entsprechend fördern zu können. Nun soll es die Sonderzuschüsse wieder geben, über ihre Vergabe entscheidet der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport und Integration. Neu ist die Maximalsumme von 5.000 Euro, sie soll finanzielle Planungssicherheit gewährleisten und das Gesamtbudget der Vereinszuschüsse, das allen Vereinen, Verbänden und Organisationen zugutekommt, nicht zu stark zu schmälern. (wö)