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Am 8. Oktober 2023 wählen die Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen ihren Landtag. Obgleich der Termin noch weit entfernt zu sein scheint, laufen im Wahlamt der Stadt Kelsterbach bereits die Vorbereitungen auf die Wahl. Kelsterbach Aktuell unterhielt sich darüber mit dem Wahlleiter der Stadt Kelsterbach, Stefan Weikl.
Am Sontag, 8. Oktober, findet die hessische Landtagswahl statt. Auf welche Weise wird der Landtag gewählt?
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; das heißt, 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine „Wahlkreisstimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine „Landesstimme“ für die Wahl einer Landesliste.
Haben Sie bereits mit den Vorbereitungen für die Wahl begonnen?
Tatsächlich haben wir uns im Wahlamt-Team bereits mit der Landtagswahl beschäftigt und beispielsweise einen Termin- und Fristenkalender für die Wahl erstellt, damit nichts vergessen geht.
Was sehen Sie als größte Herausforderung bei dieser Wahl ?
Wie bei jeder Wahl wird es wieder herausfordernd sein, zirka 80 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden, die wir für die Besetzung der Wahl- und Briefwahllokale benötigen.
80 ehrenamtliche Wahlhelfer – das hört sich aber viel an.
Das stimmt, aber die werden auch benötigt. Wir haben acht Wahllokale und vier Briefwahlbezirke. Ein Wahllokal wird aus sechs Personen bestehen: Wahlvorsteher und Schriftführer sowie die jeweiligen Stellvertreter und zwei Beisitzer. Das sind bei zwölf Wahllokalen 72 Personen, und dann benötigen wir auch noch einige Ersatzpersonen im Falle von plötzlicher Verhinderung oder Erkrankung des „Stammpersonals“.
Erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Entschädigung für ihren Dienst am Wahltag?
Die Mitglieder der Wahlvorstände sollen wie bei den früheren Wahlen wieder ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro pro Person erhalten.
In welchen Räumen werden die Wahllokale eingerichtet?
Die Wahlbezirkseinteilung der letzten Wahlen aus 2021 hat sich bewährt, sodass wir diese für die Landtagswahl 2023 übernehmen. Die acht Wahllokale sind: Mehrzweckhalle Nord, Aula im Sportpark, Fritz-Treutel-Haus, Mensa der IGS, Foyer der IGS, Wahlzelt auf dem Rathausplatz, Mehrzweckhalle Süd, Sporthalle der Karl-Krolopper-Schule. Alle Wahllokale sind barrierefrei. Außerdem wird es noch vier Briefwahlbezirke geben, da ich davon ausgehe, dass es wieder eine hohe Zahl an Briefwählern geben wird. Bei der Bundestagswahl 2021 lag die Briefwahlbeteiligung bei 47 Prozent.
Wie läuft der Wahltag im Wahllokal ab?
Der Wahltag beginnt für den Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7.30 Uhr mit den Vorbereitungen der Wahltätigkeit: Das Wahllokal wird eingerichtet und die Mitglieder des Wahlvorstandes werden von der Wahlvorsteherin beziehungsweise dem Wahlvorsteher auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über ihre Wahltätigkeit hingewiesen. Danach öffnet um 8 Uhr das Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler. Die Mitglieder des Wahlvorstandes arbeiten in der Regel in zwei Schichten, sodass am Vormittag und am Nachmittag jeweils mindestens drei Personen anwesend sein müssen. Der Wahlvorsteher beziehungsweise die Wahlvorsteherin leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes. Die Beisitzer unterstützen die Wahlvorsteher, indem sie Stimmzettel ausgeben, Wahlscheine einsammeln, die Wahlkabinen beobachten, gegebenenfalls bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum ordnen und die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen verwahren. Mit Ablauf der Wahlzeit um 18 Uhr zählt der gesamte Wahlvorstand die Stimmen aus und ermittelt das Ergebnis im Wahlbezirk. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten in der Woche vor der Wahl noch eine zirka einstündige Schulung, in der sie über ihre Aufgaben informiert werden.
Welche Voraussetzungen müssen die Wahlhelfer erfüllen?
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jedoch müssen die Wahlhelfer wahlberechtigt sein: Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben. Insgesamt kann man sagen, dass die ehrenamtlichen Wahlhelfer eine verantwortungsvolle Aufgabe im Dienst der Allgemeinheit erwartet.
Wie kann man sich als Wahlhelfer anmelden?
Melden können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger entweder per E-Mail an wahlamt@kelsterbach.de oder über die städtische Homepage www.kelsterbach.de unter E-Service bei der Rubrik „Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer“.
Die letzten Wahlen im Jahr 2021 waren wegen Corona geprägt durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen. Wie wird es diesmal sein?
Zum Glück haben wir keine pandemische Lage mehr und Corona ist nicht mehr derart präsent wie 2021. Dennoch werden wir in den Wahllokalen die notwendigen Vorkehrungen treffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl für die Wählerinnen und Wähler als auch für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände möglichst auszuschließen. Deshalb werden die Wahllokale wieder in große Räumlichkeiten gelegt, die auch regelmäßig gelüftet werden. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, möglichst ihre eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitzubringen und Hand-Desinfektionsspender werden im Eingangsbereich der Wahllokale zur Verfügung gestellt.