Öffentliche Auslegungen / Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegungen/Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Kelsterbach

Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuell im Rathaus öffentlich ausgelegten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Kelsterbacher Stadtplanung. Zeitgleich sind die Planunterlagen hier im Internet einsehbar und aktuelle öffentliche Bekanntmachungen weiter unten.


Aktuelle Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; hier: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/2023 "Wohn- und Geschäftshaus Friedrichshöhe" in Flur 3 der Gemarkung Kelsterbach

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 06.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/2023 „Wohn- und Geschäftshaus Friedrichshöhe“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor. § 4c BauGB (Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infornationen verfügbar sind, sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung / zum Umbau des Bestandsgebäudes. Vorgesehen ist das bestehende Hauptgebäude durch die Errichtung eines Staffelgeschoss zur Verwirklichung eines Penthouses aufzustocken sowie den bestehenden rückwärtigen Anbau in Höhe des 1. und 2. Vollgeschosses baulich zu erweitern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich des Kelsterbacher Bahnhofes und umfasst das Grundstück „An der Friedrichshöhe 5“ mit einer Fläche von ca. 665 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich).

Geltungsbereich BP Friedrichshöhe.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit

vom Montag, den 20.11.2023 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2023

vormittags:      Montag bis Mittwoch und Freitag:     8:00 – 12:00 Uhr

nachmittags:   Dienstag:                                            14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:                                                               14:00 – 18:00 Uhr

beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während des o. g. Zeitraums können Stellungnahmen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB vor Ort mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an info-bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.

Weitere Hinweise:

  • Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
  • Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach

i.A.

(Anthes, Dipl.-Ing.)

stellv. Ressortleiter

Anlage:

Begründung Bebauungsplan

Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; hier: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/2007 "Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / Ehem. Enka-Gelände" in Flur 4 der Gemarkung Kelsterbach

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 06.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / Ehem. Enka-Gelände“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehemaliges ENKA-Gelände“ konnte keine langfristige gewerbliche Nachnutzung auf den Flächen des Plangebietes etabliert werden. Daher ist nunmehr eine Anpassung der städtebaulichen Konzeption zur Entwicklung des ehemaligen Enka-Geländes im betroffenen Teilbereich vorgesehen.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt Kelsterbach im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Wiedernutzung eines Teilareals des ehemaligen Glanzstoffwerks Enka mit einem Nutzungsmix aus Wohnbebauung, gewerblichen Nutzungen sowie Dienstleistungs- und Mischnutzungen. Eine geeignete Nutzungszonierung soll unter Berücksichtigung des Umfeldes und des Immissionsschutzes erfolgen. Gewerbliche Nutzungen sollen insbesondere hinsichtlich ihrer städtebaulichen Integration und ihrer funktionalen Beziehung zum Umfeld überprüft werden.
  • Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 an die veränderte Nutzungsvorstellungen.
  • Verbesserung der Verknüpfung des Plangebiets mit den vorhandenen Siedlungsflächen im Umfeld.
  • Berücksichtigung der Belange von insb. Lärm und Bodenschutz.

Das Plangebiet befindet sich im Siedlungszusammenhang der Stadt Kelsterbach, südlich der Rüsselsheimer Straße, nördlich der Dr.-Max-Fremery-Straße sowie südwestlich der Straße Am-Graf-de-Chardonnet-Platz bzw. des Nahversorgungszentrums auf dem ehem. ENKA-Gelände. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich).

Anlage 1: Abbildung des räumlichen Geltungsbereichs der Bauleitplanung.

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Kelsterbach,
Flur 4: 80/12, 80/13, 80/14, 80/16, 80/17, 80/18, 18/19, 18/20 und 80/21.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/2007 ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht darzulegen.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach

i.A.

(Anthes, Dipl.-Ing.)

stellv. Ressortleiter

Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / Ehem. Enka-Gelände“ der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; hier: Beschluss und Inkrafttreten der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), in Verbindung mit § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), am 06.11.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweck der Satzung

Zweck der Satzung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Rüsselsheimer Straße / ehem. Enka-Gelände“; 2. Änderung gemäß den im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan genannten Planungszielen, insbesondere die Sicherung einer mit der Umgebungsbebauung verträglichen Bebauung.

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst in der Gemarkung Kelsterbach die Flurstücke

Flur 4: Flurstück 80/12, 80/13, 80/14, 80/16, 80/17, 80/18, 18/19, 18/20, 80/21.

Der in Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Inhalt der Veränderungssperre

Im Geltungsbereich der Satzung dürfen

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Von der Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung tritt nach Ablauf von zwei Jahren oder, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich ist, außer Kraft.

Anlage 1: Abbildung des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre.

Anlage 1: Abbildung des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre

Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung kann nach Terminvereinbarung während nachfolgenden Dienststunden beim Magistrat der Stadt Kelsterbach – Stadtbauamt -, Mörfelder Straße 33, Zimmer 302, 65451 Kelsterbach, in der Zeit

vormittags:          Montag bis Mittwoch und Freitag:     8:00 – 12:00 Uhr

nachmittags:        Dienstag:                                            14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:                                                                    14:00 – 18:00 Uhr

oder auf den Internetseiten der Stadt Kelsterbach unter https://www.kelsterbach.de/rathaus/satzungen/ eingesehen werden. Über den Inhalt der Veränderungssperre wird auf Wunsch Auskunft erteilt.

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

 

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach

i.A.

(Anthes, Dipl.-Ing.)

stellv. Ressortleiter

Bebauungsplan Nr. 1/2022 „Wohnbauflächen Reichenberger Straße“ in Flur 7 der Gemarkung Kelsterbach; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 26.09.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2022 „Wohnbebauung Reichenberger Straße“ beschlossen hat. Gemäß
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 31.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB am 21.10.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 25.09.2023 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2022 „Wohnbauflächen Reichenberger Straße“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor. § 4c BauGB (Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach
§ 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infornationen verfügbar sind, sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist die Neubebauung und Nachverdichtung des Eckgrundstücks Frankfurter Straße / Sudetenring. Vorgesehen ist der Abbruch der vorhandenen Wohngebäude und die Neubebauung im Geschosswohnungsbau mit II bzw. V Vollgeschossen sowie einer zugehörigen Tiefgarage. Im Zuge der Neubebauung sind die Belange einer das Plangebiet überspannenden Freileitung sowie des Lärmschutzes zu berücksichtigen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Nordosten des Siedlungsgebietes der Stadt Kelsterbach; nordöstlich der Knotenpunktes Frankfurter Straße / Sudetenring und umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung samt Anlagen wird in der Zeit

vom Montag, den 16.10.2023 bis einschließlich Freitag, den 17.11.2023

vormittags:      Montag bis Mittwoch und Freitag:     8 Uhr – 12 Uhr

nachmittags:   Dienstag:                                            14 Uhr - 16 Uhr

                        Donnerstag:                                       14 Uhr – 18 Uhr

beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Eine Erörterung der offengelegten Entwurfsunterlagen kann nach Vereinbarung während der oben genannten Tage / Stunden oder nach Terminvereinbarung ebenfalls über Telefon erfolgen.

Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

- Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung).

- Entwurf der Textfestsetzungen.

- Entwurf der Begründung.

- Verkehrsgutachten.

- Lärmgutachten.

- Fachbeitrag Artenschutz.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weitere Hinweise:

  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an info-bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach

i.A.

(M. Anthes, Dipl.-Ing.)

stellv. Bauamtsleiter

Anlagen:

Lageplan Geltungsbereich, unmaßstäblich

Lageplan Geltungsbereich, unmaßstäblich

Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung).

Entwurf der Textfestsetzungen.

Entwurf der Begründung.

Verkehrsgutachten.

Mobilitätskonzept.

Lärmgutachten.

Fachbeitrag Artenschutz​​​​​​​.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2023 „Verkehrsanschluss Mönchhof / Ehemaliges Ticona-Gelände“ in Flur 5 der Gemarkung Kelsterbach

  1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 13.03.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/2023 „Verkehrsanschluss Mönchhof / Ehemaliges Ticona-Gelände“ beschlossen hat. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB geführt, im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst den neuen Verkehrsanschluss von der heutigen „Rüsselsheimer Straße“ (der „ehemaligen B43“) zum Mönchhof-Gelände (nordwestlich gelegen) und zum „ehemaligen Ticona-Gelände“ (südöstlich gelegen). Nordwestlich wird der Geltungsbereich durch das Mönchhof-Gelände, südöstlich durch die parallel zur „Rüsselsheimer Straße“ liegende Bahnstrecke, begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus der Anlage 1.

Ziel der Planung ist die Umseztzung des zukünftigen Knotenpunktes Mönchhof/ Ticona an der „Rüsselsheimer Straße“ anstelle der bislang vorgesehenen Ampelkreuzung als Kreisverkehr. Für das Gewerbegebiet „Mönchhof“ besteht derzeitig ein Vollanschluss via Turbokreisverkehr. Ein zusätzlicher Nebenanschluss war gemäß Bebauungsplanverfahren mit Kreuzung mit Ampelsteuerung vorgesehen. Das Entwicklungsgebiet „Ehemaliges Ticona-Gelände“ wird aktuell über die Professor-Staudinger-Straße erschlossen. Gemäß Bebauungsplanverfahren war ein Direktanschluss an den vorgenannten Nebenanschluss nach einer Unterführung unter dem Bahngelände geplant. Der neue Kreisverkehr erfüllt die verkehrlichen Anforderungen für die beiden anliegenden Gewerbegebiete im voll entwickelten Zustand.

Hierzu soll eine Änderung der Bebauungspläne „Mönchhof“ und Nr.1/2012 "Ehemaliges Ticona-Gelände" im Teilbereich „Verkehrsanschluss Mönchhof/ Ehemaliges Ticona-Gelände“ vorgenommen werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 1/2023 „Verkehrsanschluss Mönchhof / Ehemaliges Ticona-Gelände“ werden die vorgenannten Bebauungspläne in jeweils einem Teilbereich geändert und deren Festsetzungen vollständig ersetzt.

Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung vom 13.03.2023 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Durch diese Beteiligung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen (Nachweis Anwendungsvoraussetzungen § 13 BauGB, Machbarkeitsstudie Verkehrsanschluss, Entwurfsplanung Verkehrsanlagen), sind in der Zeit

vom Montag, den 09.10.2023 bis einschließlich Freitag, den 10.11.2023

vormittags:      Montag bis Mittwoch und Freitag:     8 Uhr – 12 Uhr

nachmittags:   Dienstag:                                            14 Uhr - 16 Uhr

                         Donnerstag:                                       14 Uhr – 18 Uhr

beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Eine Erörterung der offengelegten Entwurfsunterlagen kann nach Vereinbarung während der oben genannten Tage / Stunden oder nach Terminvereinbarung ebenfalls über Telefon erfolgen.

Weitere Hinweise:

  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
  • Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach

i.A.

(M. Anthes, Dipl.-Ing.)

stellv. Bauamtsleiter

Anlagen:

Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/2023 „Verkehrsanschluss Mönchhof / Ehemaliges Ticona-Gelände“

Abb.: Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/2023 „Verkehrsanschluss Mönchhof / Ehemaliges Ticona-Gelände“

Prüfung Zulässigkeit zur Durchführung eines Verfahrens nach § 13 BauGB

Machbarkeitsstudie Anschlussknotenpunkt Mönchhof/ Ticona

Entwurfsplanung Nebenanschluss Mönchhofgelände

Begründung Entwurf

Planzeichnung Entwurf

Textfestsetzung Entwurf

Auslegungsort & Öffnungszeiten

Auslegungsort ist im Kelsterbacher Rathaus (Mörfelder Strasse 33), Fachdienst I.3.2  Stadtplanung, Hochbau, Altes Rathaus - 3. Stock während den Öffnungszeiten, welche dem Text der Bekanntmachung entnommen werden können.


Links

Bebauungspläne der Stadt Kelsterbach
www.kelsterbach.de/leben-in-kelsterbach/bauen-wohnen/bebauungsplaene/

Zentrales Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen
bauleitplanung.hessen.de

Aktuelle Beteiligungsverfahren Metropolregion FrankfurtRheinMain
www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.

Regionalen Flächennutzungsplan
www.region-frankfurt.de/Archiv

  

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