Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuell im Rathaus öffentlich ausgelegten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Kelsterbacher Stadtplanung. Zeitgleich sind die Planunterlagen hier im Internet einsehbar und aktuelle öffentliche Bekanntmachungen weiter unten.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 13.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 2/2019 „Stadtmitte“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 2/2019 „Stadtmitte“ mit Begründung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Der Bebauungsplan kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der Stadt Kelsterbach, Rathaus, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Ergänzend wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB unter https://www.kelsterbach.de/leben-in-kelsterbach/bauen-wohnen/bebauungsplaene/ ins Internet eingestellt.
Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind:
vormittags: Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
nachmittags: Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Der ca. 1,8 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Stadtmitte von Kelsterbach und beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katastergrundlage Gemarkung Kelsterbach, Flur 2, Nr. 444/1; Nr. 446/1; Nr. 447/1; Nr. 448; Nr. 449; Nr. 450; Nr. 451; Nr. 452; 453; Teilbereich aus Nr. 442/5; Teilbereich aus Nr. 584/18, sowie Gemarkung Kelsterbach, Flur 3, Nr. 159/1; Nr. 161; Nr. 163; Nr. 164; Nr. 165; Nr. 166/1; Nr. 166/2; Nr. 168/19; Nr. 168/22; Nr. 168/25; Nr. 168/26; Nr. 168/27; Nr. 168/29; Nr. 168/30; Nr. 168/31; Nr. 168/32; Nr. 975/2; Nr. 975/27; Nr. 975/42; Nr. 975/45; Nr. 975/46; Nr. 975/47; Nr. 975/48; Nr. 475/49; Nr. 975/50; Nr. 975/51; Nr. 975/52; Nr. 975/53; Nr. 975/54; Nr. 975/57; Nr. 977/11; Nr. 977/12; Teilbereich aus Nr. 158/16; Teilbereich aus Nr. 168/28; Teilbereich aus Nr. 973/3 und Teilbereich aus Nr. 975/56. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2/2019 „Stadtmitte“ ist in nachstehender Abbildung gekennzeichnet (strichlierte Umgrenzung, keine Maßstabsangabe). Die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Hinweise:
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Kelsterbach beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kelsterbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird darauf hingewiesen, dass für die Rechtswirksamkeit der Satzungen eine Verletzung der Vorschriften der §§ 53 (Beschlussfähigkeit), 56 (Einberufung), 58 (Aufgaben des Vorsitzenden), 82 Abs. 3 (Anhörung des Ortsbeirates) und des § 88 Abs. 2 (Unterrichtung des Ausländerbeirates) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. § 25 Abs. 6 (bei Widerstreitenden Interessen), §§ 63 (Widerspruch und Beanstandung durch den Bürgermeister), 74 (Widerspruch und Anrufung der Gemeindevertretung) und 138 (Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde) bleiben unberührt.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan im Sinne des § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i. A. Hoffmann, Dipl.-Ing., Bauamtsleiter
Abb. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/2019 „Stadtmitte“
Auslegungsort ist im Kelsterbacher Rathaus (Mörfelder Strasse 33), Fachdienst I.3.2 Stadtplanung, Hochbau, Altes Rathaus - 3. Stock während den Öffnungszeiten, welche dem Text der Bekanntmachung entnommen werden können.
Bebauungspläne der Stadt Kelsterbach
www.kelsterbach.de/leben-in-kelsterbach/bauen-wohnen/bebauungsplaene/
Zentrales Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen
bauleitplanung.hessen.de
Aktuelle Beteiligungsverfahren Metropolregion FrankfurtRheinMain
www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Regionalen Flächennutzungsplan
www.region-frankfurt.de/Archiv