KREIS GROSS-GERAU – Operations-(OP-)Masken (Mund-Nase-Schutz MNS) dienen vor allem dem Fremdschutz und schützen das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Zwar schützen entsprechende MNS bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske, dies ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung bei MNS, informiert das Kreisgesundheitsamt.
Das Tragen von Masken über Mund und Nase nützt aber nur dann, wenn die folgenden Hinweise beachtet werden:
Auch mit Maske sollte, der von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.
Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht mit Krankheitserregern kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
Eine selbst hergestellte Stoffmaske („Community-Maske“) sollte nach dem Abnehmen am besten sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
Stoffmasken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Dabei zu beachten sind etwaige Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden Kreis GG)