Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Das Verwaltungsgericht in Darmstadt hat zwei vorliegenden Eilanträgen zur Ausgangssperre im Kreis Groß-Gerau stattgegeben und die seit dem 1. April geltende Ausgangssperre aufgehoben. Das teilte der Landrat des Kreises, Thomas Will (SPD) noch am Mittwochabend mit über seinen eigenen Facebook-Kanal mit. Begründet wurde das Urteil des Gerichts laut Will damit, dass das seitherige hessische Eskalationskonzept Ausgangssperren erst ab einer Inzidenz von "200" vorsieht und auch die neue Verordnung – in der die 100er Grenze eingeführt wird – sie lediglich als "ultima ratio" betrachte und an weitere Kriterien (Intensivbettenauslastung) knüpfe.
Formal gelte die Entscheidung zwar lediglich für die beiden Kläger, aber das sagte Will: "Natürlich haben wir sofort danach unsere Allgemeinverfügung für den gesamten Kreis Groß-Gerau aufgehoben." Auch die "Maskenpflicht" auf Plätzen wurde aufgehoben. (hb)