
Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Wichtige Aktualisierung:
Die Fahrten zum Impfzentrum in Darmstadt werden wie berichtet bezuschusst. Zu der 60-Euro-Pauschale, die mit den Kelsterbacher Taxiunternehmen festgemacht wurde, zahlt die Stadt ausschließlich behördlich gemeldeten Seniorinnen und Senioren aus Kelsterbach einen Zuschuss von 40 Euro. Der Zuschuss für die Fahrt nach Groß-Gerau ab der kommenden Woche wird bei 40 Euro Pauschale 20 Euro betragen. Der Eigenanteil ist im Taxi selbst zu zahlen. Das Taxi muss selbst beauftragt werden. Die Ausgabe oder Abholung der Gutscheine erfolgt über das Bürgerbüro in der Mörfelder Straße 33 zu den üblichen Öffnungszeiten. Ausgegeben werden die Gutscheine grundsätzlich an Personen, die in Kelsterbach behördlich gemeldet sind. Folgende Mietwagenunternehmen in Kelsterbach bieten die Leistung an und müssen selbst beauftragt werden:
Mietwagenunternehmen
Deniz Arguc
Telefon 06107 / 5600
Mietwagenunternehmen
Marvin Carlo Just
Telefon: 0160 / 94494929
Die Erstattung des Fahrtkostenanteils gilt auch rückwirkend, wenn Kelsterbacherinnen und Kelsterbach bereits einen Termin im Impfzentrum wahrgenommen haben. Zur Erstattung sind die Taxi-Quittungsbelege einzureichen. Das gilt jedoch nur für Taxifahrten der momentan zugelassenen Kelsterbacher Unternehmen „Arguc“ und „Just“. Privatfahrten mit Freunden oder Angehörigen können nicht abgerechnet werden.
Krankenkassen übernehmen nur in Ausnahmefällen
Wie auf Nachfrage bei einigen Krankenkassen zu erfahren ist, übernehmen diese nur bei vorheriger Anmeldung der Kosten und bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Eigenanteils. Die Kassen sprechen hier von „medizinischen Ausnahmefällen“. Die liegen unter anderem vor bei Pflegegrad 4 und 5 und Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Mobilität, Fahrten vor Schwerbehinderten mit dem Kennzeichen „G“ (außergewöhnliche Gehbehinderung“, „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos), eingetragen im Schwerbehindertenausweis.
Es wird dringend geraten, sich vorab mit der eigenen Krankenkasse wegen der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen!
Ansprechpartner im Bürgerbüro Kelsterbach: Telefon 01607 / 773 1 oder bei der Koordinatorin Senioren Waltraud Engelke, Telefon 06107 773 315 oder per E-Mail unter buergerbuero@kelsterbach.de . (hb)