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65451 Kelsterbach
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Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Wer in Kelsterbach Übernachtungsmöglichkeiten gegen Bezahlung anbietet – etwa Hotels, Pensionen oder über das Internetportal Airbnb – muss ab Samstag, 1. Juli, dafür Steuern an die Stadt zahlen. Drei Prozent des Übernachtungspreises sind zu entrichten. Eine Ausnahme gilt im laufenden Jahr für Buchungen, die bereits vor Inkrafttreten der Übernachtungssteuersatzung am 1. Juli 2023 getätigt worden sind.
Die Betreiber von entgeltlichen Übernachtungsmöglichkeiten gelten dann als Steuerschuldner und müssen ihre Betriebe einmalig bei der Stadtverwaltung Kelsterbach registrieren. In der Folge ist quartalsweise eine Steuererklärung an die Stadt abzugeben, in der die Bemessungsgrundlage – die Summe der steuerpflichtigen Übernachtungsentgelte – sowie die daraus resultierende Steuerschuld auszuweisen sind. Die nächsten Stichtage für die Abgabe der Steuererklärungen sind der 15. Oktober 2023 (für das dritte Quartal 2023) und der 15. Januar 2024 (für das vierte Quartal 2023).
Die Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes und die Abgabe der Steuererklärung können bequem online auf der städtischen Website erledigt werden. Wer seine Steuererklärung lieber auf Papier darlegen möchte, muss einen entsprechenden amtlichen Vordruck verwenden, der bei der Stadtverwaltung erhältlich ist. (wö)