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Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 besteht für Autofahrer die Pflicht, innerorts beim Überholen von Fahrrädern einen Abstand von mindestens anderthalb Metern einzuhalten. Um dem Bekanntheitsgrad dieser Regelung etwas auf die Sprünge zu helfen, stattet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) interessierte Kommunen mit entsprechenden, drei Quadratmeter großen Hinweisbannern aus, die sie in dafür geeigneten Straßen aufhängen können.
Die Stadt Kelsterbach beteiligt sich an der Aktion und hat drei Banner vom ADFC Kreis Groß-Gerau erhalten, die im Stadtgebiet aufgehängt wurden. Eines hängt an der Fußgängerbrücke über der Bahnunterführung, ein weiteres in der Frankfurter Straße an der Brücke zum Acht-Uhr Weg, das dritte wurde vorläufig am westlichen Ortseingang platziert und wird in Kürze an einen besser passenden, von mehr Radverkehr frequentierten Standort verlegt. (wö)