
Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Um die Chancen von Normalverdienern auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, plant die Landesregierung eine Verlängerung und Veränderung der räumlichen Geltung der Mietpreisbremse. Ein entsprechender Verordnungsentwurf listet nicht mehr 16, sondern 28 Städte und Gemeinden auf, in denen die Miete bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wie Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Freitag mitteilte. Auch die Stadt Kelsterbach gehört dazu.
Mitpreisbremse dämpft Anstieg der Mieten
„Wir können nicht zulassen, dass Familien mit mittlerem Einkommen sich in Ballungsräumen keine Wohnung mehr leisten können“, sagte der Minister. „Die Mietpreisbremse ist ein Beitrag dazu.“ Al-Wazir verwies auf eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bundesjustizministeriums: „Es ist jetzt klar, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten dämpft. Deshalb freuen wir uns, dass die Bundesregierung diese Regelung verlängert und damit einer Forderung Hessens nachkommt. Aber es ist auch völlig klar, dass die Mietpreisbremse die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht allein lösen kann.“
Neuer Entwurf geht in die Anhörung
Ausgenommen von der Mietenbegrenzungsverordnung sind Erstvermietungen bei Neubau oder nach umfassender Modernisierung bzw. Sanierung. Die derzeitige Verordnung ist in Hessen seit 2015 in Kraft. Der neue Entwurf liegt jetzt Verbänden und Kommunen zur Stellungnahme vor. Mit der Verabschiedung durch das Kabinett ist um Ostern 2019 und damit rechtzeitig vor dem Auslaufen der jetzigen Verordnung zu rechnen.
Aufnahme von 16 neuen Städten und Gemeinden
Aufgenommen werden sollen nach dem Entwurf: Bad Soden, Bad Vilbel, Bischofsheim, Egelsbach, Eschborn, Ginsheim-Gustavsburg, Heusenstamm, Hofheim, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Nauheim, Nidderau, Obertshausen und Raunheim. Dagegen soll die Verordnung in Dreieich, Hattersheim, Kronberg und Oberursel nicht mehr gelten.
Im Geltungsbereich verbleiben Bad Homburg, Darmstadt, Flörsheim, Frankfurt, Griesheim, Kassel, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach, Schwalbach, Weiterstadt und Wiesbaden. In einigen Kommunen ergeben sich aber Änderungen des betroffenen Gebietes. Die Auswahl basiert auf einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt sowie einer Selbsteinschätzung der Kommunen hinsichtlich der Mietpreisentwicklung von 2012 bis 2017.
Wohnungsfrage ist Schwerpunkt der Landesregierung
„Die Landesregierung wird bei der Wohnungsfrage einen Schwerpunkt setzen und ihren Beitrag leisten, um den starken Anstieg der Mieten zu bremsen – mit dem umfassendsten Maßnahmenpaket, das es in Hessen je gegeben hat“, sagte der Minister. „Bis 2024 stellen wir 2,2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Das entspricht 22.000 Wohnungen für 66.000 Menschen. Der Bestand der Nassauischen Heimstätte soll auf mindestens 75.000 Wohnungen anwachsen. Mit den öffentlichen, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften wollen wir einen Pakt für weitere 30.000 Wohnungen schließen.“