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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Im Kreis Groß-Gerau wird für herausragende Leistungen auf den Gebieten der Literatur, der Musik, der bildenden und darstellenden Kunst sowie der Heimatpflege alle zwei Jahre im Wechsel der Kulturpreis beziehungsweise der Kulturförderpreis verliehen. In diesem Jahr wird wieder ein Kulturförderpreis verliehen.
Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro und wird an Einzelpersonen oder Vereinigungen verliehen, deren Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Kreis Groß-Gerau ist. Die herausragende Leistung muss sich auf den Kreis Groß-Gerau beziehen.
Es besteht ein freies Vorschlagsrecht, Eigenbewerbungen sind jedoch unerwünscht. Bis zum 30. September 2018 können schriftlich begründete Vorschlage zum Kulturförderpreis an das Landratsamt Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, geschickt werden. Die Förderrichtlinien sowie das Bewerbungsformular können unter www.kreisgg.de/kultur/kulturfoerderung heruntergeladen werden.
Eine unabhängige Jury entscheidet über den Verleih des Kulturförderpreises. Sie besteht aus Persönlichkeiten der Bereiche Musik, Kunst, Literatur und Heimatpflege.
Im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde wird der Preis vom Landrat des Kreises Groß-Gerau Thomas Will überreicht. (ta)