Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
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buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Als Reaktion auf den aktuellen Stand der Corona-Pandemie sieht sich die Stadtverwaltung Kelsterbach veranlasst, in Absprache mit der Kreisverwaltung und den anderen Kommunen des Landkreises Groß-Gerau, neue Zugangsregeln für das Rathaus auf den Weg zu bringen: Ab Anfang Januar 2022 gilt beim Besuch des Rathauses die 3G-Regel.
Somit dürfen sich ab Montag, dem 03. Januar 2022 nur noch Bürgerinnen und Bürger, die Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen wollen, im Rathaus aufhalten, die geimpft bzw. genesen sind oder einen zertifizierten Test vorweisen können. Die zertifizierten Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden (Anti-Gen-Test) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
Die Anmeldung der Besucherinnen und Besucher für das Bürgerbüro und die anderen Fachabteilungen der Stadtverwaltung erfolgt über den Haupteingang des Rathauses (Altbau). Dort werden die Besucherinnen und Besucher kontrolliert und müssen unaufgefordert einen gültigen Impf- oder Genesen-Nachweis vorzeigen. Ungeimpfte müssen einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorzeigen. Dies gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Für den Besuch des Bürgerbüro entfallen bis auf weiteres die offenen Sprechstunden. Somit sind Termine mit dem Bürgerbüro künftig vorab online oder telefonisch zu vereinbaren. Ferner werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, möglichst alleine das Bürgerbüro aufzusuchen, es sei denn, eine weitere Person ist zur Erledigung des Anliegens unbedingt notwendig.
Trotz dieser neuen Zugangsregelungen, die dem Schutz der Besucherinnen und Besucher und den Beschäftigten dienen, steht die Stadtverwaltung Kelsterbach mit ihren Dienstleistungen wie bisher uneingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.