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(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Anlässlich des Tags gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am Samstag, 25. November, macht die Stadt Kelsterbach mit einer Aktion auf das aktuelle und brisante Thema aufmerksam. Bereits am Montag startete die Stadt ihre Informationskampagne, indem Bürgermeister Manfred Ockel die Fahne der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes auf dem Rathausplatz aufzog. Außerdem wurde eine blutrote Bank auf dem Rathausplatz installiert, die als Symbol für die Gewalt an Frauen steht, sowie ein Aufsteller mit Informationen samt Beleuchtung eingerichtet. Ein Paar rote Damenschuhe sind an der Bank befestigt – ein Symbol für eine Frau, die sie noch hätte tragen können, wäre sie nicht einer Gewalttat zum Opfer gefallen. Bis Monatsende noch lenkt das Sitzmöbel an dem zentralen Platz die Aufmerksamkeit der Passanten auf das wichtige Thema.
Die Stadt belässt es nicht dabei, mahnend die Gewalt anzuprangern, sondern weist gleichzeitig darauf hin, wo Betroffene Hilfe finden. Diesen steht vor allem das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen zur Verfügung. Die bundesweite Beratung ist an allen Tagen im Jahr unter Telefon 116016 erreichbar und bietet Hilfe in 18 Fremdsprachen an. Hier können Frauen, die Gewalt erfahren, sich anonym melden und kostenlos beraten lassen. Die Kelsterbacher Frauenbeauftragte Manuela Draisbach kann ebenfalls Rat geben und Hilfe vermitteln. Nächste Sprechstunde ist am Mittwoch, 13. Dezember, von 10 Uhr bis 12 Uhr im Stadtteilzentrum Mandelhain. Und schließlich ist die Kelsterbacher Polizeistation der richtige Ort, um erlittene Gewalttaten anzuzeigen und die Strafverfolgung einzuleiten.
Dass Gewalt gegen Frauen ein weitverbreitetes Problem ist, belegen die Statistiken des Bundeskriminalamts. Demnach gab es im Jahr 2021 mehr als 143.000 Opfer häuslicher Gewalt – 80 Prozent davon waren Frauen. Dabei geht es nicht nur um Gewalt durch den Partner. Zu den Delikten gehören Stalking, Bedrohung, sexuelle Übergriffe, Körperverletzung, Vergewaltigung, Zwangsprostitution, Freiheitsberaubung, Mord und Totschlag. (wö)