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Ein Reh, das von einem Hund gehetzt und gebissen wird. Ein Jagdpächter, der das Tier schwer verletzt auffindet und von seinen Leiden erlösen muss. Ein Hundebesitzer, dessen Hund so etwas noch nie vorher gemacht hat. Zwei verwaiste Rehkitze, die nicht gefunden werden und nun langsam verhungern müssen.
Was das alles gemeinsam hat und warum es hier beschrieben wird, werden sich einige Leser wohl fragen. Gemeinsam ist diesen Aufzählungen, dass sie alle wahr sind und sich am vergangenen Wochenende in Bensheim zugetragen haben.
Welche Relevanz hat das jedoch für Kelsterbach? Wir befinden uns in der späten Phase der Brut- und Setzzeit. Das ist jene Phase, die die Wildtiere nutzen, um Nester zu bauen, ihre Jungen zur Welt zu bringen und diese aufzuziehen. Sie beginnt im März und endet allgemein im September mit der Selbstständigkeit der Jungtiere. In dieser Zeit gelten bestimmte Regelungen, die die Elterntiere und ihre Jungen besonders schützen. So dürfen die Tiere in dieser Zeit nicht bejagt und geschossen werden.
Die Tiere reagieren in dieser Zeit aber auch ganz generell sehr empfindlich auf Störungen. Aufgeschreckte Vögel kehren oft nicht zu ihren Nestern zurück. Ästlinge, das sind die Jungvögel, die nicht mehr im Nest sind (Nestlinge), sondern auf Ästen sitzen, aber noch von den Alttieren versorgt werden, sind auch ein schnelles Opfer. Selbst wenn ein Hund nur mal schnuppert an einem Hasenbaby oder Rehkitz, kann das bedeuten, dass die Elterntiere es aufgrund des fremden Geruchs nicht mehr annehmen. Fängt der Hund an hinterherzujagen, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen. Die meisten Hundebesitzer werden wissen, dass ihr Hund im Alltag gut auf sie hört, aber nicht immer, wenn aus einem Spiel- ein Jagdtrieb wird. Und dass Hunde nicht immer nur spielen wollen, zeigt das traurige Beispiel aus Bensheim.
Solche Situationen können, müssen sogar in der Brut- und Setzzeit umgangen werden, indem man die Hunde anleint. Auch das Verlassen von ausgewiesenen Wegen ist aus diesen Gründen untersagt. Dies gilt übrigens für alle Spaziergänger - ob mit oder ohne Hund. In den gesperrten Bereichen befinden sich unter anderem die Ruhezonen der Wildtiere. Auch sind die Wege für Spaziergänger nicht immer sicher, so dass leicht Unfälle geschehen können.
Vor allem jedoch sind Jagdberechtigte angehalten, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen. Dies wird besonders in der Brut-Setzzeit sehr ernst genommen. Wer sich nachweislich nicht an die geltenden Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld von 5000 Euro rechnen.
Das sind eine Menge gute Gründe, sich zu überlegen, ob der Hund wirklich auf Feldern und in Wäldern zu jeder Zeit frei laufen muss. (ana)
Weitere Infos zum Thema:
https://www.bund-hessen.de/tipps/detail/tip/brut-setzzeit-ruecksicht-auf-wildtiere-nehmen/
https://hundesport-nubi.de/brut-und-setzzeit-mit-hund/
https://www.floxik.de/brut-und-setzzeit/#Hessen
https://www.hundehaftpflichtplus.de/leinenpflicht-in-hessen/