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Der Auftakt der Kontrollen an den Kelsterbacher Seen war 2021. Vor allem der Mönchwaldsee war hier beliebtes Ausflugsziel, da er, trotz Verbot, immer wieder zahlreiche Schwimmer, Taucher und Wegelagerer angelockt hat. Auch in diesem Jahr kontrolliert die Stadt Kelsterbach zusammen mit der Polizei und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wieder den Mönchwaldsee und Staudenweiher.
Der Mönchwaldsee ist als Flora-Fauna-Schutzhabitat ausgewiesen und wird von der UNB mit Sitz in Groß-Gerau betreut. Die Stadt Kelsterbach übernimmt für die UNB die Kontrollen am See. Um sowohl Natur- als auch Tierschutz zu gewährleisten, werden die großangelegten Kontrollen in diesem Jahr wieder zusammen mit der Berittenen Polizei sowie einem Polizeiboot durchgeführt.
Der Mönchwaldsee ist bereits seit 2006 Naturschutzgebiet. Mit einer Ausnahmegenehmigung darf lediglich der Tauchclub der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) zweimal im Jahr im See Einsätze üben. Ansonsten ist der See für Baden, Tauchen, Grillen und Zelten verboten. Aber auch das Ableihnen von Hunden sowie das Befahren mit Motorrollern ist streng untersagt. Der See gehört zu den europäischen Landschaftsschutzgebieten namens Natura 2000, die ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der europäischen Union bilden. Der Zweck von Natura 2000 ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender, heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Der Mönchwaldsee ist aber auch ehemaliger Baggersee. An seiner tiefsten Stelle misst der malerische See rund 40 Meter. Was ihn so attraktiv für Taucher macht, ist gleichzeitig das Gefährliche. In der ehemaligen Kiesgrube befinden sich allerlei zurückgelassene Gegenstände wie Stahlseile, Kran- und Förderanlagen, Trassen und Fahrzeugwracks, sagt Martin Klepper, der Betriebsleiter beim Kelsterbacher Kommunalbetrieb ist und Forstleiter des Kelsterbacher Stadtwalds. Hinzu kommen eine schlechte Unterwassersicht und Grundwasserströmungen. Zusammengenommen also ideale Voraussetzungen zum Verunglücken. Der Osthang des Sees ist besonders steil und mit einem Zaun abgetrennt. Trotzdem schaffen es immer wieder Leute, diesen Zaun zu umklettern – „vor allem Jugendliche“, so Klepper.
Und die Liste der regelmäßigen Verstöße am Mönchwaldsee ist lang:
Um die Besucher aufzuklären, befinden sich an den Zugängen zum Mönchwaldsee sowie in regelmäßigen Abständen um den See Schilder, die mit Text und Piktogrammen auf die verbotenen Handlungen hinweisen. Hinzu sind weitere 20 Schilder gekommen, die den See als Landschaftsschutzgebiet ausweisen und im 200 Meter-Abstand aufgestellt wurden.
Offiziell werden pro Verstoß 150 Euro bei einem Tatvorwurf angesetzt. Wird ein Vorsatz festgestellt, dies ist der Fall, wenn jemand bereits mündlich auf die Verbote hingewiesen wurde oder wenn das Vergehen in der Nähe der Schilder stattfindet , dann wird das Bußgeld mit 300 Euro festgesetzt. Übrigens kommt pro Verstoß ein Bußgeld zustande. Wird also jemand beim Baden und Grillen erwischt, addieren sich zwei Bußgelder auf insgesamt 600 Euro – pro Person.
Die bisherigen Kontrollen verliefen weitestgehend ruhig, was alle Beteiligten sehr erfreulich fanden. Bislang wurden sieben Bußgelder ausgestellt. Hierbei handelte es sich um zwei Familien, die beim Picknicken und Grillen erwischt wurden, sowie eine Einzelperson, die mit ihrem Hund den ausgewiesenen Weg verlassen hatte.
Um den bisherigen Erfolg aufrechtzuerhalten, sind auch zukünftig in diesem Sommer weitere Kontrollen mit der Unterstützung der Polizei geplant. (ana)