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Die Regelung, dass Lebensmittelmärkte auch nachts in Wohngebieten anliefern dürfen, ist am 4. Mai bis zum 15. Mai 2020 verlängert worden. Damit werden in Zeiten der Corona-Pandemie die Lieferketten im Bereich der Lebensmittelversorgung entlastet. Normalerweise ist es aus Lärmschutzgründen nicht zulässig, dass nachts in Wohngebieten angeliefert wird. Da die Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel nach bestimmten Produkten jedoch stark gestiegen ist, erlaubt die Ausnahmeregelung mehr Flexibilität bei der Anlieferung, sodass die Regale schneller aufgefüllt werden können. Das teilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. (red/hb)