Zweckentfremdung von gelben Säcken für die Leichtverpackungsentsorgung
21.04.2020
Der Entsorger DSD (Duales System Deutschland) weist auf den richtigen Umgang bei der Sammlung von DSD Leichtverpackungen in gelben Säcken hin. Gelbe Säcke werden ausschließlich zur Erfassung von Leichtverpackungsmaterial aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium aus den Haushalten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Beschwerden aus der Bevölkerung wegen unzureichender Bereitstellung von gelben Säcken sind überwiegend auf deren Zweckentfremdung zurückzuführen. Beispielsweise wird Hausmüll in den gelben Säcken gesammelt, gelbe Säcke für Altkleidersammlungen oder zum Transport von Getränkeflaschen und Grünabfällen genutzt. Falsch befüllte Säcke werden von dem Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen. Nicht in den gelben Sack gehören Bioabfälle, Hausmüll, Windeln, beispielsweis Wäschekörbe, Spielsachen, Schaumstoffe, sonstige Kunststoffartikel aus dem Haushaltsbereich wie Blumenkübel oder Kästen, Decken und Wandverkleidungen aus Styropor sowie Abdeckplanen und Palettenfolien. Weitere Hinweise finden sich im Abfallkalender.
Verpackungsabfälle mit dem grünen Punkt
DSD-Leichtverpackungen –gelbe Säcke / Behälter
Die Sammelsysteme gelber Sack oder teilweise die gelbe Tonne stehen für Endverbraucher zur Sammlung von Verpackungsabfällen mit dem grünen Punkt zur Verfügung. Hierfür entrichten die Hersteller Lizenzgebühren an die Dualen Systeme (DSD).
Die Ausgabe erfolgt in haushaltsüblichen Mengen – eine Rolle pro Haushalt (15 Säcke)
Gelbe Säcke gehören nicht in gelbe Tonnen/Container. Der Sack ist für die lose Abholung gedacht.
Reicht bei Nutzung von gelben Tonnen/Containern die vorhandene Tonne nicht aus, ist für die ergänzende Sammlung bis zur nächsten Leerung/Abholung der gelbe Sack zu benutzen. Diese werden selbstverständlich bei der Sammlung mitgenommen.
Werden gelbe Tonnen/Container benutzt, stehen den Benutzern nicht noch zusätzlich gelbe Säcke zur haushaltsnahen Sammlung zu. Bei Verwendung von Tonnen/Containern verwenden man für die hausinterne Sammlung der Verpackungsabfällen mit dem grünen Punkt transparente Plastiktüten oder Müllsäcke. Bereitgestellt werden muss ein Sammelsystem, Sack oder in einigen Kommunen die Tonne/Container.
Die Zweckentfremdung der Sammelsäcke (zum Beispiel als Altkleider- oder Müllsack) ist untersagt. Der Entsorger als DSD-Vertragspartner muss gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit der DSD Sammelsäcke oder - wie in einigen Kommunen vereinbart - gelbe Tonnen oder Container zur Verfügung stellen. Haushalte mit Sammelbehältern (Tonnen) stehen nur dann Säcke zu, wenn das anfallende Volumen nicht ausreicht. Nur hierfür erhält der Entsorger sein Entgelt von DSD.
Großbehälter mit 1,1 Kubikmeter Nutzvolumen werden nur in Absprache mit dem Entsorger bereitgestellt.
Großbehälter mit 1,1 Kubikmeter Nutzvolumen bei Gewerbetreibenden (nur die Firmen/Geschäfte, die mit einem privaten Haushalt vergleichbar sind) werden nach Prüfung der anfallenden Abfälle (nur bei Verkaufsverpackungen) durch den Entsorger aufgestellt. Je Gewerbebetrieb maximal 1 x 1,1 Kubikmeter. Leichtverpackungen aus Kunststoff werden nur nach dem DSD-System abgefahren, wenn es sich ausschließlich um Verkaufsverpackungen mit dem grünen Punkt handelt.
Gewerbetreibende können folgende Abfälle nicht über das Rücknahmesystem des grünen Punkt entsorgen. Es handelt sich hierbei meist um die Transportverpackungen wie Folien von Paletten, Luftpolsterfolien, Verpackungsstyropor und Verpackungsbänder. Auch Gewerbeabfälle aus Kunststoff wie Kanister und Fässer fallen nicht unter lizenzierte Verkaufsverpackungen. Für diese Abfälle werden keine Lizenzgebühren der Hersteller an die Dualen Systeme gezahlt. Für die Entsorgung von Transportverpackungen gibt es teilweise separate Rücknahmesysteme der Gewerbetreibenden. Diese Abfälle müssen auf eigene Rechnung entsorgt werden. (DSD/hb)