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Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Die Stadtverwaltung hat kürzlich mehr als 50 Hinweisschilder an städtischen Grünflächen aufstellen lassen, die der im Herbst vergangenen Jahres in Kraft getretenen Grünanlagensatzung unterliegen. Die Schilder machen auf Verhaltensweisen aufmerksam, die in den Anlagen entweder erwünscht oder untersagt sind. Sinn und Zweck ist es, Konflikte bei der Nutzung der Flächen möglichst zu vermeiden und die wichtige ökologische Funktion der Grünanlagen zu erhalten.
Die Grünanlagensatzung gilt für folgende Bereiche: Schlosspark, Mainpromenade, Kelstergrund, zwischen Kuhweg und Länger Weg, Leinpfad, Lindenallee, Regionalparkweg, Südpark, Staudenweiher und Mainvorland Mainhöhe.
Die städtischen Grünanlagen bieten kostenlos Freiraum für Erholung, Naturerlebnis, Bewegung und sportliche Aktivitäten. Wer sich in solch einer Anlage aufhält, soll sich rücksichtsvoll verhalten und andere weder gefährden noch schädigen, mutwillig behindern oder belästigen. Auch Pflanzen und Tiere dürfen nicht gestört oder geschädigt werden.
Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden, Kot muss mittels geeigneter Abfallbeutel entsorgt werden. Abfälle sind in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen. Sofern keine Abfallbehälter zur Verfügung stehen oder diese voll sind, sind die Abfälle wieder mitzunehmen. Es ist untersagt, offenes Feuer zu entzünden oder zu grillen – ausgenommen die anmietbaren Grillplätze im Südpark. Vermeidbarer Lärm, etwa laute Musik, soll nicht erzeugt werden.
Grünanlagen dürfen mit Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards sowie mit anderen zulassungs- und versicherungsfreien Fahrzeugen befahren werden. Des Weiteren dürfen auch Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb, die ein Versicherungskennzeichen haben, dort betrieben werden. Fußgänger genießen generell Vorrang.
Sämtliche Bestimmungen, die in städtischen Grünanlagen gelten, sind in der Grünanlagensatzung dargelegt. Diese kann auf der städtischen Website www.kelsterbach.de eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Die aufgestellten Hinweisschilder enthalten einen QR-Code, der direkt zur Satzung führt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße in Höhe von fünf Euro bis tausend Euro rechnen. Es kann auch der Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Die Stadtverwaltung hofft, dass dies möglichst selten nötig sein wird und setzt darauf, dass die Kelsterbacherinnen und Kelsterbacher ihre Grünanlagen wertschätzen, sie pfleglich behandeln und gegenseitige Rücksichtnahme üben. (wö)