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Die zurückliegenden kalten Tage mit Schnee und Eisglätte haben es wieder gezeigt, der Kelsterbacher Kommunalbetrieb (KKB) leistet zu jeder Jahreszeit eine unverzichtbare Arbeit. Das machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KKB zwar gerne, versichert Siegfried Roscher, der stellvertretende Betriebsleiter des KKB, doch es gibt ein Aber.
Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen würde sehr viel einfacher sein, und zwar unabhängig von Schnee und Eis, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner ihren Pflichten zum regelmäßigen Straßenräumen nachkämen, erklärt Roscher. Dabei geht es ihm weniger darum, einer schwäbischen Kehrwoche gleich, jede Woche Bürgersteige und Straßen penibel sauber zu halten. „Wenn aber die Rinnsteine und Senkkästen nicht von Laub, Sand und Erde regelmäßig gereinigt werden, dann verstopfen sie. Das bedeutet auch, dass bei starkem Regen das Wasser nicht ablaufen kann.“
Ein weiteres Problem ist, dass in den verstopften Rinnen genug Erde und Sand zusammenkommen, sich verdichten und durch Samenflug Vegetation entsteht. „Wenn auf einmal ganze Büsche und Bäume wachsen, dann ist das eine Riesenarbeit, um das wieder zu entfernen. Die Wurzeln, die sich dabei bilden, sprengen über kurz oder lang den Asphalt und verursachen Risse in der Straße“, erklärt Roscher.
Der KKB reinigt ein bis zweimal im Jahr die Senkeimer, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) kehrt wöchentlich die Hauptverkehrsstraßen, die der KKB nicht noch zusätzlich übernehmen kann. Dennoch reicht das nicht aus an Straßenreinigung – und hier sieht nicht nur Roscher die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht. „Private Anlieger sind für die Reinigung der Bürgersteige und Rinnsteine sowie Fahrbahnen bis hin zur Straßenmitte verantwortlich“, so der stellvertretende Betriebsleiter. Wer in einem Mietshaus wohnt, hat entweder einen Hausmeister, der sich in diesem Fall darum kümmern muss, oder es gibt einen Kehrplan, der die Mieter der Reihe nach in die Pflicht nimmt.
Das bedeutet aber auch, dass bei Schneefall und Eis die Wege geräumt und danach Streusalz, Splitt oder Sand ausgebracht werden müssen. „Und zwar bis 20 Uhr abends und ab sieben Uhr morgens und nicht später“, verdeutlicht Roscher. Und auch auf die Beschwerden über nicht geräumte Nebenstraßen geht er ein. „Der KKB kann keine Nebenstraßen von Schnee räumen und streuen. Keine Stadt kann es leisten, sämtliche Straßen im Stadtgebiet zu räumen. Wir machen dies bei den Hauptstraßen und Zugängen sowie auf den öffentlichen Plätzen. Unsere Mitarbeiter sind auch so schon rund um die Uhr im Einsatz. Nach Feierabend gibt es einen Bereitschaftsdienst, der bis zum nächsten Morgen, umherfährt, räumt und streut.
Konkret bedeutet das, dass der Winterdienst an zwei Tagen am vorletzten Wochenende rund 25 Mitarbeitende beschäftigt hat, die tagsüber die ganze Zeit unterwegs waren. In der Bereitschaft sind es noch einmal acht Personen gewesen: „Ein Kollege kontrolliert die Temperatur und setzt den Alarmplan in Bewegung. Um halb vier in der Nacht ging die Bereitschaftsarbeit los und die Kollegen waren bis um zwölf Uhr am kommenden Tag im Einsatz. Dann hat die Tagschicht allein weitergearbeitet und die Bereitschaft hat in den kommenden Abendstunden wieder weitergemacht“, so Roscher.
Warum der Aufwand mag man fragen. „Weil bei dem starken Schneefall die Straßen oft wieder zugeschneit waren, die man zu Beginn der Schicht gerade frei geräumt hatte. Außerdem sind zwei Kolonnen unterwegs, die jeden Treppenaufgang per Hand räumen und Treppen sowie Geländer enteisen.“
Zwei Kleintraktoren mit Schilden und Bürsten zum Räumen von städtischen Liegenschaften, Fahrradwegen und dem Bahnhof sind beim KKB im Einsatz, außerdem ein LKW zum Streuen, der in zwei Stunden eine große Runde fährt. Auch ein weiteres Fahrzeug ist im Einsatz, dass die Streusalzbehälter immer wieder auffüllt.
Bereits im Sommer geht es beim KKB mit der Vorbereitung auf den Winterdienst los. Dann werden Streuvorräte aufgefüllt, Streusalz und andere Mittel eingelagert und die ganze Belegschaft frisch geschult, erzählt Roscher.
Das ist eine Menge Arbeit und daher möchte der KKB nun vermehrt auf die Pflichten von Hauseigentümern und Anwohnern hinweisen. „Wir sind frustriert, wenn wir sehen, wie Fußgänger auf die Straßen ausweichen, weil diese geräumt sind, die Bürgersteige jedoch nicht. Das birgt ja auch eine Gefahr, wenn Fußgänger auf einmal auf der Straße auftauchen und Autofahrer ausweichen müssen."
Daher verdeutlicht Roscher noch einmal, dass Anwohnerinnen und Anwohner im Winter ihren Pflichten zum sicheren Benutzen der Gehwege nachkommen müssen. Dazu gehört, die Gehwege vom Schnee zu befreien und gegen Glätte zu streuen. „Und zwar in einem ausreichenden Maß, damit das Eis auch taut. Ansonsten hilft es nicht.“ Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich sogar strafbar. Bleiben Gehwege vereist oder verschneit und es kommt zu einem Unfall, haftet der Grundstückseigentümer laut Bürgerlichem Gesetzbuch. Die Kommune ist dagegen für die Sicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen verantwortlich.
Und auch außerhalb des Winters müssen alle ein bis zwei Monate Wege und Rinnsteine von Erde, Sand und Laub freigehalten werden. Denn beim nächsten Starkregen kann andernfalls das Wasser nicht in die Kanalisation ablaufen und steht auf der Straße oder bildet großflächige Pfützen.
Alle Informationen können auch in der Straßensatzung auf der Website der Stadt Kelsterbach unter Rathaus – Satzungen – Straßenreinigung nachgelesen werden. (Text ana)