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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Bei Waren von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind und die an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden oder wurden, wird auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet. Mit verständlichen Worten: Ware, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht verkauft werden konnte, kann an gemeinnützige Organisationen gespendet werden, ohne dass der Umsatz besteuert würde. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind. (wifö/hb)
Weitere Informationen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-03-18-umsatzsteuerrechtliche-beurteilung-von-sachspenden-keine-umsatzbesteuerung-einzelhaendler.html