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Wann machen die restlichen 22 Impfzentren in Hessen auf?
Ziel der Hessischen Landesregierung war von Anfang an, eine wohnortnahe Impfung zu ermöglichen. Entscheidendes Kriterium hierfür ist ein zuverlässiger und stetiger Zufluss von Impfdosen nach Hessen, wofür der Bund zuständig ist. Probleme bereiten aktuell eine bereits abgesagte Impfstofflieferung für Anfang Januar 2021 und der aktuell durch BioNTech/Pfizer berichteten möglichen Reduzierungen einzelner Lieferungen. Dennoch sollen in wenigen Wochen alle Impfzentren öffnen. Ein Maximalbetrieb von bis zu 1.000 Schutzimpfungen pro Impfzentrum und pro Tag kann allerdings erst erfolgen, wenn deutlich mehr Impfdosen durch den Bund geliefert werden.
Wieso nutzt das Land Hessen nicht Telefonnummer und Webseite der Kassen-ärztlichen Vereinigung für die Anmeldung zum Impftermin?
Das Land Hessen von Beginn an zwei parallele Szenarien zur Terminvergabe vorgeplant:
(1) Die Übernahme des vom Bund seinerzeit in Aussicht gestellten Terminierungsverfahrens über die Servicenummer 116 117 sowie die browserbasierte Onlineanmeldung über das Portal impfterminservice.de
(2) Eine vergleichbare hessische Lösung, die darüber hinaus einen Mehrwert hinsichtlich der tatsächlichen Prozessabläufe bei der Organisation der Impfkoordination insgesamt haben sollte. Zielvorgabe war, die Impfzentren anhand zusätzlicher IT-Parameter in die Lage zu versetzt, einen optimalen Ablauf bei der Schutzimpfung zu gewährleisten.
Mit der Öffnung der ersten Impfzentren in der Bundesrepublik und den damit verbundenen Überlastungen der verfügbaren Terminierungswege hat die Hessische Landesregierung – analog zu vielen weiteren Bundesländern – im Januar 2021 entschieden, als Grundlage für das Anmeldeverfahren eine eigene Plattform zu nutzen und zugleich die Terminierungen über den Weg der „Bundeslösung“ zu ermöglichen. Daher führen zwei Telefonnummern und zwei Webseiten zu den Impfterminen in Hessen. Basis dafür ist aber eine Plattform, die von dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 betrieben wird.
Handelt es sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Callcenter um geschultes Personal? Verfügen diese über ausreichend Deutschkenntnisse?
Das Land Hessen hat einen Vertrag mit einem Callcenter-Anbieter geschlossen, um den Betrieb der Impfhotline sicherzustellen. Rund 300 Plätze sind von 8 Uhr bis 20 Uhr durchgängig mit geschultem Personal erreichbar.
Vor dem Hintergrund der damals kurz bevorstehenden Zulassung des ersten Impfstoffs von BioNTech/Pfizer durch die EU Kommission mussten in Betracht kommende Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter die kurzfristige Zurverfügungstellung einer hohen Anzahl an Call-Center-Plätzen, teilweise besetzt mit medizinisch qualifiziertem Fachpersonal. Ein geringer Teil des Call-Center-Personals sitzt nicht in der Bundesrepublik, sondern im Ausland. Dieses wird durch deutschsprachige Trainer beschult. Diese Aufgabe ist an eine Qualifikation gebunden und kann – wie in hunderten weiteren Call-Centern, die täglich Gespräche von Bundesbürgern entgegennehmen – unabhängig von der Nationalität und Herkunft des eingesetzten Personals durchgeführt werden. Natürlich wird fortlaufend daran gearbeitet, den Service für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Darf man sich den Impfstoff in Hessen aussuchen? Im Anmeldeportal gibt es dafür ein Feld.
Die begrenzte Lieferfähigkeit von Impfstoffen machte es in Hessen zunächst nur möglich, den Impfstoff von BioNTech/Pfizer zu verabreichen, der vornehmlich in Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams zum Einsatz kam. In den besonders belasteten koordinierenden COVID-Kliniken organsiert das fachkundige Personal die Abgabe der Vakzine eigenständig. Mittlerweile gibt es erste Dosen des Herstellers Moderna. Sie sollen aufgrund ihre Lager- und Kühleigenschaften zunächst ausschließlich von mobilen Teams verimpft werden.
Eine Wahlmöglichkeit für die kostenlose Impfung gegen das Corona-Virus in Hessen könnte sich erst ergeben, wenn eine ausreichende Menge an verschiedenen Impfstoffen für große Teile der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Können Doppelbuchungen (eine Person macht mehr als zwei Termine für Erst- und Zweitimpfung) bei der Terminvergabe ausgeschlossen werden?
Das Anmeldesystem schließt durch mehrere Sicherheitsmechanismen „Doppelbuchungen“ für Impftermine aus. Außerdem ist es ausgeschlossen, dass eine Person mehrere Termine gebucht hat. Impfberechtigte können ausschließlich einen Termin für die Erstimpfung und einen Termin für die Zweitimpfung vereinbaren.
Teilweise beträgt die Zeitspanne vom ersten zum zweiten Impftermin deutlich mehr als drei Wochen. Funktioniert die Impfung dann überhaupt noch?
Es besteht kein Grund zur Sorge. Die zweite Impfung soll frühestens nach drei Wochen und spätestens nach 42 Tagen erfolgen; so besagen es auch die Empfehlungen der Hersteller der beiden bislang zugelassenen und in Hessen verfügbaren Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna. Grundsätzlich werden in Hessen keine Zweittermine vergeben, die länger als fünf Wochen nach der Erstimpfung liegen.
Zum Teil hat das Anmeldeportal Impfzentren angeboten, die noch gar nicht offen sind. Andere Heimatorte konnten gar nicht ausgewählt werden. Warum?
Der IT-Dienstleister des Landes ekom21 hat dieses Problem erkannt und hat es behoben. Die Problematik kann weiterhin auftreten, wenn Bürger Ortsnamen fehlerhaft eingeben (z.B. Fuldathal/Fueldathal statt Fuldatal) und wenn eine Postleitzahl für verschiedene Orte festgelegt ist. Es ist also wichtig, dass die persönlichen Angaben korrekt angegeben werden.
Wozu muss das Anmeldesystem auf meine Meldedaten zurückgreifen? Das hat die Anmeldung unnötig verkompliziert.
Ekom21 greift im Auftrag von berechtigten Behörden mittels einer Schnittstelle auf die Melderegister der hessischen Städte und Gemeinden zu. Es findet keine Speicherung im System der ekom21 statt.
Ein technischer Fehler in einer Schnittstelle verhinderte anfangs den Zugriff auf einzelne Daten in Melderegistern. Somit konnten die Angaben der Impfberechtigten nicht abschließend verifiziert werden. Damit war auch eine Online-Terminvereinbarung nicht möglich. Bei den Tests vor Inbetriebnahme war dies nicht erkennbar. Der technische Schnittstellenfehler wurde zum 13. Januar behoben. Das System läuft seither stabil.
Bekomme ich eine schriftliche Bestätigung für meinen persönlichen Impftermin?
Bei der Terminvergabe über die Telefon-Hotline wird der Termin auf postalischen Weg bestätigt. Mit dem Brief erhalten alle Impfwilligen auch weitere Unterlagen, wie z. B. ein Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung. Sollten Bürgerinnen und Bürger Ihren Termin vergessen haben, können Sie diesen telefonisch ebenfalls noch einmal erfragen. Bei der Online-Terminvergabe gibt es eine Terminbestätigung per E-Mail.
Wieso war immer von 60.000 Terminen die Rede?
Die Zahl 60.000 ergibt sich aus den vom Bund zugesagten Impfstofflieferungen für drei Wochen. Es wurden also Termine vom 19. Januar bis einschließlich 8. Februar 2021 vergeben. Von den wöchentlich zugesagten rund 49.000 Dosen wird die Hälfte sicher gelagert, um die wichtige Zweitimpfung sicherstellen zu können.
Etwas weniger als 20.000 Dosen gehen pro Woche an die Regionalen Impfzentren und die etwas übrigen rund 4.500 Dosen werden weiterhin in den Alten- und Pflegeheimen sowie den besonders belasteten Klinken verimpft.