
Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Wie viele Menschen leben im Landkreis Groß-Gerau? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Kindergärten, Schulen oder Altersheime? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder der Zensus statt.
Bald ist es wieder soweit: Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt und genauso wie in allen Städten und Gemeinden Deutschlands wird dabei auch im Landkreis Groß-Gerau ermittelt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle 10 Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte der nächste Zensus – 10 Jahre nach dem Zensus 2011 – im Jahr 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um 1 Jahr auf 2022 verschoben.
Erhebungsstellen und Erhebungsbeauftragte
Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 ist im Landkreis Groß-Gerau eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Sie kümmert sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten. Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online‐Befragung. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine eintägige Schulung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet.
Was bieten wir Ihnen für die Arbeit als Interviewerin oder Interviewer?
Ihre Tätigkeit erstreckt sich über maximal 12 Wochen und startet um den 15.05.2022. Sie können sich – abgesehen von einigen wenigen Regelungen – Ihre Zeit frei einteilen.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine steuer- und sozialversicherungsfreie attraktive Aufwandsentschädigung. Diese ist abhängig von der Anzahl der befragten Auskunftspflichtigen und weiteren Variablen, weshalb diese noch nicht konkret beziffert werden kann. Je nach Erfolgsquote ist eine Aufwandsentschädigung von bis zu 1.400,00 Euro möglich.
Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie und als Interviewerin oder Interviewer beim Zensus 2022 unterstützen möchten, bitten wir Sie, das Kontaktformular auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau auszufüllen oder unsere Erhebungsstelle telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
Das Kontaktformular erreichen Sie unter folgendem Link:
https://www.kreisgg.de/verwaltung/zensus-2022-wir-fragen-nach-fuer-unseren-landkreis-gross-gerau/
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de sowie bei unserer Erhebungsstelle:
Kontakt Erhebungsstelle Landkreis Groß-Gerau:
Wilhelm-Seipp-Straße 15,
64521 Groß-Gerau Telefon: 06152 989-84331
E-Mail: zensus@kreisgg.de