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KREIS GROSS-GERAU – Unter besonderen Bedingungen startete aufgrund der Corona-Pandemie auch im Kreis Groß-Gerau am heutigen Montag das neue Schuljahr. Für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im Nordkreis besuchen, als auch für die Lehrkräfte wird die Mund-Nasenbedeckung nun auch im Unterricht zur Pflicht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung erließ Landrat Thomas Will aufgrund der in diesem Teil des Kreises aktuell stark angestiegenen Zahl der Corona-Neuinfektionen, nachdem die Leiterin des Staatlichen Schulamtes bereits am Sonntag eine „dringliche Empfehlung“ ausgesprochen hatte.
Für Schulen in Rüsselsheim am Main, Raunheim, Kelsterbach, Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch für den Präsenzunterricht im Klassen- oder Kursverband. Darüber hinaus darf kein praktischer Schulsportunterricht stattfinden. Für alle übrigen Schulen im Kreisgebiet wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im Unterricht dringend empfohlen.
„Die steigenden Zahlen der letzten Tage durch positiv getestete Menschen im Kreis Groß-Gerau, größtenteils Reiserückkehrer, haben uns veranlasst, zum Schulstart diese Allgemeinverfügung zeitlich befristet bis zum 31.08.2020 zu erlassen. Dies tun wir, um weitere Infektionen im Kreis einzudämmen“, begründen Landrat Thomas Will sowie Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer am Montag die Maßnahme.
Die gesundheitsamtlich ermittelte Zahl der Neuinfektionen im hier maßgeblichen Referenzeitraum von sieben Tagen im Kreisgebiet beläuft sich nach Stand vom 15. August 2020 auf 22 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern (7-Tages Inzidenz), sodass der Landkreis Groß-Gerau nun der Stufe 2 des Eskalationskonzeptes zugeordnet ist. Mit einem weiteren Anstieg ist zudem zu rechnen. Die Fälle von Infektionen sind dabei in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl innerhalb des Landkreises ungleich verteilt. In den genannten Kommunen liegt eine erhöhte Infektion in den vergangenen 14 Tagen bezogen auf die Einwohnerzahl vor. Da die Maßnahmen bedarfsgerecht und angepasst erfolgen müssen, wurde die Allgemeinverfügung für diese 5 Kommunen erlassen.
„Diese Entscheidung ist uns sehr schwer gefallen“, so Thomas Will, der das gesamte Wochenende über mit den Fachleuten im Gesundheits-, Schul- und Rechtsamt sowie dem Ersten Kreisbeigeordneten und Gesundheitsdezernenten Walter Astheimer darüber konferierte und die Maßnahme letztendlich auf deren dringende Empfehlung anordnete.
„Mir ist klar, dass wir keiner Schülerin und keinem Schüler – gerade nicht denen in der Grundschule – zumuten können über Stunden die gleiche Maske zu tragen“, so der Landrat. Von daher arbeitet das Gesundheitsamt aktuell an „Empfehlungen“ wie vor Ort flexible Regelungen gefunden werden können; beispielsweise mit „versetzten Unterrichtszeiten im Freien“, wo durchgeatmet und die Masken gewechselt werden können.
Ärgerlich ist für Thomas Will, dass es jetzt zu dieser Situation gekommen ist. „Ich habe schon vor den Ferien darauf hingewiesen, dass der pauschale Unterrichtsbeginn mit allen Kindern zur gleichen Zeit uns Probleme machen wird, aber darauf wollte man ja im Kultusministerium nicht hören“. Für den Groß-Gerauer Landrat gibt es vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens nur einen Weg: weniger Kinder zur gleichen Zeit im Präsenzunterricht. „Wir brauchen ein intelligentes System von Präsenzunterricht am Vor- und Nachmittag – kombiniert mit Anteilen von Homeschooling“.