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Die Ortsgerichte in Hessen sind eine landespezifische Besonderheit, die es nur in diesem Bundesland gibt. Die Dienstaufsicht und die Berufung oder die Verabschiedung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht, in Kelsterbach ist das das Amtsgericht in Rüsselsheim. Zuständig ist das Ortsgericht für „Öffentliche Beglaubigungen“ von Unterschriften und Abschriften, für Nachlasssicherungen oder Schätzungen von Grundstücken.
Nach dem Ausscheiden von Amtmann a.D. Thomas Börner nach zehn Jahren als Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher wurde dieser Tage Amtsrat Rüdiger Werdt zum Stellvertretenden Ortsgerichtvorsteher ernannt. Er war zuvor schon als Schöffe des Ortsgerichts im Einsatz. Vorsteher des Ortsgerichts ist Fachbereichsleiter Jörg Ritzkowsky. Schöffin im Ortsgericht ist Ute Erbig seit dem Jahr 2000. Beide wurden auf zehn Jahre im Amt bestätigt.
Als Stellvertretende Schiedsfrau wurde die Oberinspektorin Ursula Dreyer auf fünf Jahre ernannt. Sie folgt auf Oliver Hiss. Schiedsmann ist seit 2018 ebenfalls Jörg Ritzkowsky. Die Schiedsämter in Hessen sind eine Instanz der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Unbürokratisch und eben außergerichtlich können beim Schiedsmann vor allem privatrechtliche aber auch strafrechtliche Streitigkeiten beigelegt werden. Das sind zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch Beleidigungen. (hb/Fotos: Ritzkowsky)