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Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat vergangenen Monat auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für den Kelsterbacher Sportpark aufzustellen. Damit will sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Umgestaltung des Sportparks mit verschiedenen Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen schaffen.
Zur vorhandenen Sportanlage gehören mehrere Natur- und Kunstrasenplätze, das Sport- und Wellnessbad, die Kegelsportanlage, die Tennisanlage einschließlich Traglufthalle und Restaurant mit Biergarten. Im Zuge des Umbaus und der Erweiterung des Sportparks sollen eine Sporthalle, ein Fitnesscenter, eine Überdachung der Tribüne des zentralen Rasenplatzes, ein Umkleidetrakt, eine Lager- sowie eine Gerätehalle entstehen. Außerdem soll die Erweiterung des Sport- und Wellnessbades – unter anderem mit einem Lehrschwimmbecken – sowie der Bau einer Tennishalle planungsrechtlich vorbereitet werden. Schließlich verfolgt die Planung die Absicht, die Stellplatzsituation neu zu ordnen, zu diesem Zweck ist unter anderem die Errichtung eines Parkdecks mit bis zu fünf Ebenen und rund 200 Stellplätzen vorgesehen. Die Fassade des Parkdecks soll begrünt werden. Zur Wärmeversorgung des Sportparks ist die Installation von Wärmepumpen vorgesehen.
Sowohl die innere als auch die äußere Erschließung des Sportparks bleiben weitestgehend unverändert. Der Hauptzugang zu den Sportplätzen soll künftig durch das architektonisch aufzuwertende Südtor erfolgen. Der überregionale Fahrradweg entlang der Kirschenallee bleibt bestehen. Neben der Erhöhung der Anzahl an Autoparkplätzen werden weitere Fahrradstellplätze installiert. Die verbleibenden Flächen des Plangebietes sollen begrünt und als Freiflächen genutzt werden.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sagte der Stadtverordnete Tobias Bexten (WIK), seine Fraktion sei gegen die Errichtung des Parkdecks an der im Planungsvorentwurf bezeichneten Stelle, denn es müssten Bäume dafür gefällt werden. Bürgermeister Manfred Ockel wies darauf hin, dass das Parkdeck durchaus auch an anderer Stelle im Plangebiet entstehen könne. Die einzelnen Punkte des Aufstellungsbeschlusses wurden mit Ausnahme des vorgestellten Vorentwurfs sämtlich einstimmig beschlossen. Der Planungsvorentwurf wurde gegen drei ablehnende Voten der WIK und bei zwei Enthaltungen von WIK und Linke/FNK mehrheitlich angenommen.
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sind bis einschließlich Freitag, 3. Februar, im Bauamt der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33, Rathaus-Altbau, Zimmer 313, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Besuchszeiten sind montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr. Vor dem Besuch muss ein Termin unter Telefon 06107 773-251 oder 0160 99204649 sowie per E-Mail an bauamt@kelsterbach.de vereinbart werden. (wö)