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Bei regelmäßigen Gesprächen zwischen den Stadtverwaltungen Raunheim und Kelsterbach hat sich vor kurzem herausgestellt, dass die Gewerbesteuerforderungen für 39 auf dem zur Stadt Kelsterbach gehörenden Teil des Mönchhofgeländes ansässigen Firmen seit dem vergangenen Jahr mit einem zu niedrigen Gewerbesteuerhebesatz berechnet worden sind. Diese Berechnung nimmt regelmäßig die Stadtverwaltung Raunheim für sämtliche Firmen mit Sitz auf dem Mönchhof vor. Die Stadtverwaltung Kelsterbach hatte es versehentlich versäumt, die Raunheimer Kollegen über die für das Jahr 2022 erfolgte Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 420 Prozent auf 450 Prozent zu informieren.
Deshalb erfolgt nun eine Nachberechnung der Gewerbesteuerforderungen für das Jahr 2022 sowie für die im laufenden Jahr 2023 bereits erfolgten Zahlungen der Betriebe. Die Stadt Kelsterbach darf mit einer Einnahme von rund 285.000 Euro rechnen, die in den nächsten Wochen erwartet wird.
Die Bürgermeister David Rendel (Raunheim) und Manfred Ockel (Kelsterbach) bekräftigen die sehr gute und enge nachbarschaftliche Kooperation. Gemeinschaftlich werde man die entstandene Schieflage bei der Gewerbesteuerberechnung nun schnellstmöglich wieder geraderücken und die konstruktive Zusammenarbeit der beiden Städte zum beiderseitigen Nutzen unbeirrt fortsetzen. (wö)