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Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Die Auswirkungen der Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen treffen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Insbesondere haben sie aber auch für unser Gewerbe und deren Beschäftigten teilweise drastische Auswirkungen. Neben der allgemeinen Sorge um die eigene Gesundheit und der der Familie, gibt es wegen den von Land und Kreis ausgesprochenen Einschränkungen gravierende Existenzängste. Bei vielen Betrieben zeichnen sich durch die notwendig gewordenen Einschränkungen, die in einigen Bereichen bis zu Schließungen des Geschäftes gehen, große finanzielle Einbußen ab. Die auch für die Beschäftigten dieser Unternehmen gravierende Folgen haben. Die Stadt möchte die in Kelsterbach ansässigen Unternehmen und Gewerbetreibende bei Liquiditätsengpässen unterstützen.
Bürgermeister Ockel hat deshalb veranlasst, den Kelsterbacher Unternehmen die zinslose Stundung der Gewerbesteuer bis zum 31. Dezember 2020 zu ermöglichen. Ferner setzt die Stadt die Vollstreckungsmaßnahmen für gewerbliche Mieter zunächst bis zum 30. Juni 2020 aus.
Der Bürgermeister betont in diesem Zusammenhang, dass viele gastronomische Betriebe in Kelsterbach Speisen als Lieferdienst und zum Abholen anbieten. Auch das wäre ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung! In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Stadt die Pacht für gastronomische Betriebe aussetzt, die sich in städtischen Liegenschaften befinden. Er ruft auch gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter dazu auf, sich dieser Maßnahme der Stadt anzuschließen und über ein Aussetzen von Mietszahlungen nachzudenken. „Das wäre ein deutliches Zeichen für die Unterstützung unseres Gewerbes in Kelsterbach und ein besonderes Zeichen der Solidarität und des Miteinanders!“ Die städtische Wirtschaftsförderung berät gerne für weitere Fragen Kelsterbacher Unternehmen und Gewerbebetriebe.