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Mit dem Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Kelsterbach befasste sich der Ausschuss für Bauen, Planung und Umweltschutz. Martin Klepper, Leiter des Kelsterbacher Kommunalbetriebs, stellte das sehr umfangreiche Werk vor.
Waldbesitzer sind laut §5 des Hessischen Waldgesetzes dazu verpflichtet sind, Betriebspläne aufzustellen. Für die Genehmigung dieser Pläne ist das Regierungspräsidium Darmstadt als oberste Forstbehörde zuständig. Da der Kelsterbacher Wald in der Vergangenheit stark durch den Bau der Landebahn beeinflusst worden war, begann man ab dem ersten Oktober 2017 mit der Umsetzung des Forsteinrichtungswerkes. Die Forsteinrichtung diene der Betriebsregelung und sei ein wichtiges Führungs- und Planungsinstrument, sagte Klepper. Bestehen solle die Einrichtung unter anderem aus einem Flächenwerk, einem Betriebsbuch, Ergebnisübersichten sowie Forstgrundkarten. Insgesamt verzeichnet die Stadt Kelsterbach 326,04 Hektar Stadtwald mit einem Holzbodenanteil von 257,04 Hektar. Innerhalb des Waldes gäbe es verschiedene Standortfaktoren, wobei „mäßig-frisch“ und „mäßig-trocken“ den größten Anteil des heimischen Waldes ausmacht. Dies seien bekannter Maßen keine idealen Voraussetzungen für Eichen, Buchen und Kiefern, die Bäume, die man am häufigsten im Kelsterbacher Wald anträfe, sagen die Forstleute.
Allerdings weise der Wald einen relativ großen Anteil an abgestorbenem „Totholz“ auf, was wiederum gut für die Natur sei. Es sei vor allem für Vögel und Insekten ein wichtiges Biotop. Auf die Frage, ob der Wald ein Problem mit Schädlingsbefall habe, beantwortete Klepper mit „nein“. Es habe zwar in den zurückliegenden Jahren immer wieder einen Schädlingsbefall durch Schwammspinner oder Maikäferlarven gegeben, insgesamt aber konnte sich der Wald immer wieder mit dem Johannestrieb erholen. Bisher. Sollte sich der Befall in Einheit mit sehr trockenen Jahren die nächsten Jahre allerdings wiederholen, sehe er ernst Probleme für den Kelsterbacher Wald, der durch sandige und wenig Wasser speichernde Böden charakterisiert werde.
Glyphosat werde als zugelassenes Mittel punktuell und nicht flächig vor allem gegen die nicht fremde Traubenkirsche eingesetzt. Die müsse gemäß des Planfeststellungbeschlusses für den Stadtwald als nicht heimisches Gewächs komplett entnommen werden. Ganz ohne die Schädlingsbekämpfung könne man diese Arbeiten im Wald nicht erledigen. Bürgermeister Manfred Ockel gab zu verstehen, dass der Kelsterbacher Wald in seiner Hauptfunktion als Erholungswald und Naherholungsraum erhalten werden müsse. Das koste Geld und mache zahlreiche Maßnahmen, die auf den ersten Blick unklar seien, nötig. So müsse auch die amerikanische Roteiche flächig entnommen werden, einzelne Exemplare könnten auf Dauer wohl erhalten bleiben. Die heimische Eiche komme bisher erstaunlich gut mit der Trockenheit der zurückliegenden Jahre zurecht, so Klepper. Im Mai nächsten Jahres solle wieder eine Waldbegehung stattfinden. Die abschließende Abstimmung ergab ein einstimmiges Ergebnis bei einer Enthaltung. Somit wird der Betriebsplan dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt. (hb/TG)