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KREIS GROSS-GERAU – Nach dem Nachweis des Geflügelpest-Virus HPAIV H5 bei fünf verendeten Jungschwänen auf dem Ober-Mooser Teich bei Freiensteinau im Vogelsbergkreis hat der Kreis Groß-Gerau am Dienstag als erster Kreis in Hessen alle privaten und gewerblichen Tierhalter*innen angewiesen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer besonders geschützten Vorrichtung zu halten. Die sogenannte Aufstallung des Geflügels ist in einer Allgemeinverfügung geregelt, die am Dienstag auf der Homepage des Kreises veröffentlicht worden ist.
„Bislang haben wir im Kreis den Influenzavirustyp HPAIV H5 zwar noch nicht bei Vögeln direkt nachweisen können. Allerdings beobachten wir aktuell bereits die ersten Zugvögel, die aus Ausbruchsregionen zu uns ins Ried kommen“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. „Wir müssen bei diesem Thema sehr aufmerksam und vorsichtig sein. Schließlich besitzt unser Kreis die flächenmäßig größten ornithologischen Risikogebiete in Hessen, die als Überwinterungsquartier für Gänse und Schwäne dienen“, erläuterte er. Spaziergänger*innen mahnt er zur Mithilfe: „Wer verendete Wildtiere findet, soll den Fund bitte umgehend dem Veterinäramt des Kreises mitteilen.“
Der Kreis reagiert mit der Allgemeinverfügung auf die bedrohliche Entwicklung unter den Wildvögeln. Nach den ersten Funden von Influenza-Viren seien zahlreiche Funde in Nutzgeflügelbeständen und bei verendeten Wildvögeln bestätigt worden, sagte Amtstierärztin Dr. Katrin Stein: „Der Kreis der betroffenen Länder hat sich kontinuierlich erweitert. In den hauptbetroffenen deutschen Regionen an der Nord- und Ostsee steigen die Fallzahlen bei Wildvögeln täglich. Inzwischen sind Fälle von positiv getesteten Wildvögeln in elf Bundesländern, auch in Hessen, bestätigt worden.“ Das Friedrich-Loeffler-Institut bewerte das Risiko der Einschleppung der Viren aus der Wildpopulation in Hausgeflügelbestände als hoch, sagte Dr. Stein.
Der Kreis Groß-Gerau hält deshalb die Aufstallung von Geflügel für erforderlich. „So können wir vermeiden, dass die Geflügelpest eingeschleppt oder weitergetragen werden kann“, so Dr. Stein. „Der Kreis Groß-Gerau besitzt flächenmäßig sehr große ornithologische Risikogebiete. Zudem rasten aufgrund der vergangenen trockenen Jahre die Zugvögel auch vermehrt außerhalb dieser Gebiete. Daher hat die Aufstallung kreisweit zu erfolgen. Die ersten Zugvögel aus betroffenen Gebieten in Norddeutschland sind seit Mitte letzter Woche im Kreis zu beobachten“, erklärte Dr. Stein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei es erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln in jeglicher Form zu minimieren und wenn möglich zu verhindern. Geflügel in Freilandhaltungen habe im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt zu geraten.
Die kreisweite Aufstallung von Geflügel sei geboten, um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern und damit die tierische Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch) von hochwertigen Lebensmitteln nicht zu gefährden, so die Amtstierärztin. Die Maßnahme sei geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer Infektion von Hausgeflügel mit HPAIV H5, zu erreichen. Die Aufstallung sei erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht, welches zur Zweckerreichung gleichermaßen geeignet sei. Die Anordnung sei auch angemessen, da die wirtschaftlichen Nachteile, welche die betroffenen Tierhalter durch die Aufstallung erleiden, im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflügel- und Lebensmittelwirtschaft in Hessen entstehen kann, nachrangig sind, so heißt es in der Begründung.
In einem Schreiben an die Geflügel- und Vogelhalter*innen des Kreises Groß-Gerau verweist das Veterinäramt auf das aktuelle Merkblatt des Hessischen Umweltministeriums. Nach einer neuen Definition gelten Tiere auch aufgestallt, wenn Wildvögel nicht eindringen können und die Vorrichtungen nach oben eine Maschenweite von maximal 25 Millimeter aufweisen. Geschlossene Stallungen seien ebenfalls möglich. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass formlos Ausnahmeanträge gestellt werden können. Hier wird dann im Einzelfall entschieden. „Wir sind uns bewusst, dass die neue Verfügung zu vermehrter Arbeit bei der Versorgung der Tiere führen wird“, so Dr. Stein: „Die Verfügung dient jedoch dem Schutz jedes einzelnen Tieres.“
Neben Geflügel sind auch Vögel der zoologischen Ordnungen Greifvögel und Falkenartige sowie Vögel, die direkten Kontakt zu Geflügel haben aufzustallen. Das Mieten und Vermieten von Geflügel wird im Kreis Groß-Gerau untersagt.
Auf der Homepage des Kreises finden sich unter www.kreisgg.de/vogelgrippe Informationen zur aktuellen Situation. Unter anderem sind ein Merkblatt für Geflügelhalter*innen sowie Erläuterungen zum Seuchengeschehen vom Friedrich-Loeffler Institut abrufbar.