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Die Fraktion der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) hatte nach Angaben eines Presseberichts die Ausführung des neu gebauten Kreisverkehrsplatzes in der Südlichen Ringstraße / Mörfelder Straße kritisiert. Die Fraktion monierte gravierende Mängel insbesondere zur Radwegeführung und ein von ihr festgestelltes Unterschreiten der Mindestbreite des Randstreifens für die Fahrradfahrer. Die Vorwürfe wurden von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro geprüft und werden zurückgewiesen.
Die durch die Mitglieder der Fraktion WIK gemäß des erwähnten Zeitungsartikels gemessenen 0,95 Metern für den Schutzstreifen betreffen lediglich die Breite des Streifens auf der Asphaltfahrbahn, jedoch nicht den zur Fahrbahn gehörenden Betonstreifen. Nach Messung vor Ort beträgt die Breite 1,05 Metern zuzüglich dem Betonstreifen von 0,45 Metern, d.h. insgesamt 1,50 Metern. Das ist mehr als nach dem gültigen Regelwerk erforderlich ist; die „Empfehlungen Radverkehrsanlagen“ (ERA) sieht eine Mindestbreite von 1,25 Metern Mindestbreite vor. Deshalb ist die Behauptung der WIK auf Unterschreiten der Mindestbreite nicht zutreffend. Die im Bereich des neuen Knotenpunktes hergestellten Schutzstreifen entsprechen vielmehr den geltenden Regelwerken.
Bezugnehmend auf die in dem Zeitungsartikel erwähnte Stellungnahme der WIK und des ADFC aus dem Jahr 2017 weisen wir daraufhin, dass sowohl eine Abstimmung mit dem ADFC stattfand und von dem Fachverband für Radfahrer nach Zusendung der ergänzten Planunterlagen keine Einwände mehr bestanden, als auch die Planung im Bauausschuss der Stadt Kelsterbach am 19. Juni 2017 im Beisein von Vertretern der WIK vorgestellt und beschlossen wurde.
Bezüglich der Anbindung des Schutzstreifens an den vorhandenen Radweg am Mittelfeld wurde im Zuge des Abnahmetermins am 4. Mai 2020 festgelegt, dass der derzeit mit einer ungebundenen Tragschicht hergestellte Weg bis zum angrenzenden asphaltierten Weg ebenfalls mit einer Asphaltoberfläche angeglichen werden soll, um die Fahrqualität in diesem Bereich zu verbessern.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach der neuen Straßenverkehrsordnung (STVO) ein Pkw - oder Lkw-Fahrer beim Verlassen des Kreisels einen Fahrradfahrer erst dann überholen kann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zum Fahrradfahrer gewährleistet ist.
Die Breite der neu herzustellenden Gehwege und Fahrbahnquerungshilfen in den Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrsplatzes wurde mit drei Metern so gewählt, dass die Gehwege durch Radfahrer mit höherem Schutzbedürfnis - wie Mütter mit Kindern oder Fahrräder mit Anhänger - mit genutzt werden können. Die Beschilderung des Gehwegs ist entsprechend ausgewählt, dass Radfahrer ihn nutzen dürfen. So sind Radfahrer mit höherem Schutzbedürfnis durch die Freigabe der Gehwege für Radfahrer nicht gezwungen, auf der Fahrbahn oder den ausgewiesenen Schutzstreifen zu fahren.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass für den gesamten Verlauf der Südlichen Ringstraße ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben wurde. (js)