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Das Land Hessen prüft zurzeit, ob es eine in Privatbesitz befindliche, seit langem leerstehende Immobilie im Kelsterbacher Gewerbegebiet Taubengrund anmietet, um dort eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zu etablieren. Zurzeit gibt es landesweit zehn solcher Einrichtungen. Dort werden die in Hessen neu angekommenen Flüchtlinge versorgt und nach Prüfung des Bleiberechts auf die Kreise und Kommunen verteilt. Die in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommenen Menschen bleiben also in der Regel nur für kurze Zeit dort.
„Für die Errichtung und den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung sowie für die Betreuung und Versorgung von dessen Bewohnern ist komplett das Land Hessen zuständig – nicht die Kommune und auch nicht der Kreis, weder finanziell noch personell“, stellt Kelsterbachs Bürgermeister Manfred Ockel klar. Die Stadt wurde auch lediglich vom Land Hessen über dessen Überlegungen in Kenntnis gesetzt, die letztendliche Entscheidung, ob die neue Erstaufnahmeeinrichtung in Kelsterbach oder anderswo geschaffen wird, trifft allein die Landesverwaltung. Nach Aussage des Landes Hessen führt es nicht allein Verhandlungen über die Immobilie im Taubengrund, sondern auch über verschiedene weitere infrage kommende Liegenschaften in anderen hessischen Kommunen.
Wie weit die Verhandlungen zwischen dem Land Hessen und dem Immobilieneigentümer gediehen sind und wie wahrscheinlich es ist, dass die Einrichtung tatsächlich nach Kelsterbach kommt, ist dem Bürgermeister nicht bekannt, da die Stadt und der Kreis Groß-Gerau nicht in diese Gespräche eingebunden sind. Wie viele Menschen in einer Kelsterbacher Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden würden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Dies würde außer von den räumlichen Kapazitäten von der konkreten Verteilung der Flüchtlinge durch das Hessen und nicht zuletzt auch von der allgemeinen Entwicklung der Flüchtlingszahlen abhängen.
„Die Stadt Kelsterbach steht in engem Kontakt mit dem Land Hessen und informiert die Bürgerinnen und Bürger über neue Entwicklungen. Sollte tatsächlich eine Anmietung erfolgen, wird es eine gesonderte Bürgerversammlung unter Federführung des Landes Hessen geben“, stellt Ockel in Aussicht. (wö)