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Wo der Mensch, da die Ratte – denn Ratten sind nicht nur unglaublich intelligente, sondern auch anpassungsfähige Tiere und somit Kulturfolger. Ratten wie Mäuse halten sich gerne in der Nähe des Menschen auf, denn da gibt es immer etwas zu essen und unter Umständen auch noch ein freies Plätzchen.
So weit, so niedlich. In der letzten Zeit häuften sich jedoch Rattensichtungen in Kelsterbach. Viele Meldungen gingen bei der Stadt über den Mängelmelder ein.
Leider haben die beiden Nagetierarten eins gemeinsam, sie verbreiten sich unglaublich schnell. Die hier lebenden Ratten gehören entweder der Art Hausratte (Rattus rattus) an oder der Wanderratte (Rattus norvegicus). Eine solche Ratte kann bis zu zwölf Mal im Jahr Nachwuchs mit durchschnittlich zehn Jungtieren bekommen. Wie alle Tiere können Ratten auch Krankheiten übertragen. Gerade bei Wildtieren muss Mensch sich vor Zoonosen in acht nehmen. Ratten können unter anderem Salmonellen, Hantaviren oder Tuberkulose übertragen.
Oft ziehen Menschen mit unachtsamen Verhalten die Ratten noch zusätzlich an. Speisereste gehören beispielsweise nie in die Toilette oder Spüle. Nicht nur können Fette Ablagerungen an den Rohren verursachen und diese verstopfen. Auch leben Ratten von den Essensresten, die heruntergespült werden. Es ist ebenso nicht auszuschließen, dass Ratten durch Kanäle nach oben wandern und in der Toilette auftauchen.
Auch auf dem Kompost sollten keine verarbeiteten Speisereste entsorgt werden. Unbedenklich sind Obst und unverarbeitetes Gemüse. Ratten haben einen ausgezeichneten Geruchssinn und können sich durch das Plastik des Kompostbehälters nagen und finden dann optimale Lebensbedingungen vor.
Stattdessen müssen Speisereste, möglichst in Zeitungspapier eingewickelt, über die Biomülltonne entsorgt werden. Diese sollte regelmäßig geleert und kontrolliert werden, um auszuschließen, dass sich Ratten durch den Boden der Tonne genagt haben.
Verpackungen von Tierfutter oder Lebensmitteln im Verpackungsmüll locken Tiere ebenso an. Daher gilt auch hier, den Verpackungsmüll unzugänglich aufzubewahren, möglichst in einem geschlossenen Raum.
Auch wer Tierfutter im Garten aufbewahrt, sollte dies in verschlossenen Behältern in einem für Ratten unzugänglichen Bereich tun.
Fressnäpfe sollten nicht im Freien stehen, denn das Futter lockt Ratten an, die wiederum auch Krankheiten auf Haustiere übertragen können.
Generell sollten keine Essensreste in die Natur geworfen, sondern im Mülleimer entsorgt werden.
Kelsterbach hat sich gegen die Ausbringung von Giftködern, sogenannte Rodentizide, entschieden. Diese behindern die Blutgerinnung der Tiere, woran diese mehrere Tage nach der Aufnahme des Gifts sterben. Jedoch kann man nicht kontrollieren, ob auch andere Tiere die Giftköder aufnehmen. Ebenso ist es möglich, dass Aasfresser, aber auch Katzen oder Hunde, die toten Ratten fressen und sich am vergifteten Kadaver sekundär vergiften.
Kelsterbach setzt im öffentlichen Raum deshalb auf sogenannte Smart Pipes und beauftragt hierfür die Firma Anticimex. Smart Pipes werden für Abwasserrohre und Rohrleitungen konzipiert. Wenn die Bewegung und Körperwärme einer Ratte von den Sensoren erfasst wird, wird die Falle aktiviert und die Ratte sofort getötet. Die Falle wird automatisch zurückgesetzt, ist wieder einsatzbereit und die Ratte wird durch den normalen Durchfluss im System weggespült. Es wird kein Gift oder Köder verwendet und die Methode hat keinen Einfluss auf den normalen Durchfluss im Kanal.
Smart Pipes können zudem eine frühzeitige Erkennung ermöglichen, indem sie Bewegungssensoren oder andere Technologien nutzen, um Anzeichen von Ratten im Kanalsystem zu erfassen. Intelligente Systeme könnten außerdem dazu beitragen, den Einsatz von giftigen Chemikalien oder aggressiven Fallen zu minimieren, was das Risiko für andere Tiere oder die Umwelt verringern könnte.
Wer Ratten im Stadtgebiet sichtet, kann dies über den Mängelmelder angeben. Diesen findet man hier: www.kelsterbach.de/rathaus/beschwerden-anregungen/. Wer wiederum Ratten auf dem eigenen Grundstück feststellt, muss das zuständige Ordnungsamt informieren und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Tiere an der Sesshaftigkeit zu hindern. Mieter sollten den Grundstückseigentümer umgehend informieren. (ana)