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Die Temperaturen steigen und mit ihnen das Verlangen der Menschen, sich im Freien aufzuhalten. Was gibt es da Schöneres, als sich mit Freunden oder Familie zum gemeinschaftlichen Grillen zu treffen. In der Grünanlagensatzung der Stadt Kelsterbach ist allerdings festgesetzt, dass es verboten ist, in Grünanlagen „offenes Feuer zu entzünden, zu unterhalten oder Grillgeräte zu verwenden.“ Das gilt auch für den Südpark, in dem erfahrungsgemäß gerade an besonders sonnigen Wochenenden zahlreiche Menschen der Versuchung erliegen, sich nicht an die durch die Satzung geregelten Vorgaben zu halten. Dabei hat das Verbot ernstzunehmende Hintergründe, wie Martin Klepper vom Kelsterbacher Kommunalbetrieb (KKB) erklärt. Zum einen führe das Wildgrillen auf den Wiesen zu verbrannten Rasenflächen, so Klepper. Zudem gebe es im Park waldähnliche Bestände mit Totholz, das sich durch Funkenflug oder achtlos entsorgte Asche leicht entzünden kann. Von wild aufgestellten Grills gehe zudem auch für im Park spielende Kinder eine gewisse Gefahr aus, die durch das Verbot gebannt werden soll.
Ein weiterer Grund dafür, dass ein Grillverbot ausgesprochen wurde, sind die Wildschweine, die von weggeworfenen Nahrungsresten angezogen werden. Das kann nicht nur für den Menschen gefährlich werden. So besteht die Gefahr, dass sich unter den Wildschweinen die afrikanische Schweinepest, die durch Rohwurst übertragen wird, ausbreitet. „Das könnte zu einem echten Problem werden“, so Klepper, da dann Wildschweine in großem Umfang geschossen werden müssten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Einzig an den Grillstationen 1 und 2 darf im Südpark gegrillt werden. Deren Nutzung muss aber bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Dies kann einfach online erledigt werden: Im Bereich E-Service der Internetseite www.kelsterbach.de können in der Rubrik „Vermietung“ die Grillstationen angemietet werden. Wichtig ist zu beachten, dass nur die vor Ort bereitgestellten Grillöfen verwendet werden dürfen. Es ist nicht erlaubt, zusätzlich eigene Grillgeräte zu benutzen.
Um die Besucherinnen und Besucher des Südparks auf das Grillverbot hinzuweisen, wurden neue mehrsprachige Hinweisschilder aufgestellt. Zudem wird es vermehrt Kontrollen durch einen Wachdienst geben. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. (sb)