Während der Öffnungszeiten
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Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Der Wahlleiter informiert
Bisher haben bereits mehr als 3.500 Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen für die Bürgermeister-Direktwahl sowie die Gemeinde- und die Kreiswahl beantragt. Das sind derzeit etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten. Diese Zahlen zeigen, dass viele Wählerinnen und Wähler der Empfehlung des Wahlamtes gefolgt sind und sich für eine Briefwahlbeantragung entschieden haben. Die Teilnahme an der Briefwahl bietet den Wählerinnen und Wählern zum einen den Vorteil, ihre Stimmen kontaktarm abzugeben und außerdem die Möglichkeit, sich die Stimmzettel mit den teilweise zahlreichen Bewerberinnen und Bewerbern zu Hause ausführlich und in Ruhe anzuschauen.
Bis wann können Briefwahlunterlagen noch beantragt werden?
Bis Freitag, 12. März 2021, um 13 Uhr können noch Anträge auf Briefwahl / Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden. Die Anträge können mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten erhalten haben, gestellt werden.
Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail (buergerbüro@kelsterbach.de) stellen. Bei dem Antrag müssen der Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift angeben werden.
Bis Mittwoch, 10. März 2021, können die Briefwahlunterlagen zudem online auf der städtischen Homepage (www.kelsterbach.de) beantragt werden.
Besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen am Wahlsonntag
Wer am Wahlsonntag an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen möchte, kann sicher sein, dass alle notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl für die Wählerinnen und Wähler als auch für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände auszuschließen.
Hierzu zählen folgende Maßnahmen:
- die Wahllokale wurden in möglichst große Räumlichkeiten gelegt,
- die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet,
- nach jeder Stimmabgabe werden die kontaktierten Oberflächen in den Wahlkabinen
gründlich gereinigt,
- in allen Wahllokalen besteht Maskenpflicht für den Wahlvorstand sowie für die
Wählerinnen und Wähler,
- die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, möglichst ihre eigenen
Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitzubringen,
- Hand-Desinfektionsspender werden im Eingangsbereich der Wahllokale zur
Verfügung gestellt,
- Ordner achten auf den Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Wählerinnen
und Wählern,
- zwischen dem Wahlvorstand und den Wählerinnen und Wählern werden
Spuckschutzwände platziert.
Wahlergebnisse auf der städtischen Homepage
Auf ihrer Homepage unter www.kelsterbach.de wird die Stadt Kelsterbach die Bevölkerung am Wahlabend über das Ergebnis der Bürgermeisterwahl sowie über die Trendergebnisse der Gemeinde- und Kreiswahl informieren. Eine Ergebnispräsentation am Wahlsonntag im Rathaus für die Parteien und Wählergruppen findet pandemiebedingt nicht statt. (Weikl, Wahlleiter/hb)