Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Mehrheitlich abgelehnt hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung den Antrag der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK), die städtische Abfallsatzung dahingehend zu ändern, dass für die Berechnung der notwendigen Tonnengröße statt zehn Liter pro Person und Woche nurmehr fünf Liter als Berechnungsgrundlage gelten sollen. Die WIK wollte es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, leichter auf eine kleinere Tonnengröße umzustellen und damit Gebühren zu sparen. In ihrer Dezembersitzung hatte die Stadtverordnetenversammlung die Abfallentsorgungsgebühren wegen stark gestiegener Kosten teils deutlich erhöht.
Der WIK-Fraktionsvorsitzende Christian Hufgard warb vor dem Plenum dafür, den Antrag zu unterstützen, um die Flexibilität zu erhöhen und die Möglichkeit zu schaffen, durch das Erzeugen von weniger Restmüll oder konsequenteres Trennen von Müll Gebühren zu sparen. Die Reduzierung von zehn auf fünf Liter sei rechtlich und praktisch möglich. Wer mehr Müll verursache als fünf Liter, könne ja nach wie vor eine größere Tonne verwenden, argumentierte er.
In Wortbeiträgen hielten die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU, Jürgen Zeller und Uwe Albert, dagegen. Zeller bezweifelte, dass sich der niedrige Wert von fünf Litern für viele Einwohner realisieren ließe, insbesondere im Geschosswohnungsbau seien die großen Ein-Kubikmeter-Tonnen heute bereits oftmals randvoll. Im Übrigen liege der in Hessen gebräuchliche Wert bei zwanzig Litern pro Kopf und Woche. Er hielte es für besser, wenn die Verwaltung überprüfte, ob sogenannte Nachbarschaftstonnen oder alternative Tonnengrößen eingeführt werden könnten.
Albert gab zu bedenken, dass eine Reduzierung der Literzahl zu Problemen bei der Umlegung der Müllentsorgungskosten auf die Mietnebenkosten führen könne. Auch sei fraglich, ob es für sehr kleine Haushalte überhaupt entsprechend kleine Tonnen gebe. Und schließlich sei auch zu prüfen, ob die vorgeschlagene Satzungsänderung Auswirkungen auf den laufenden Vertrag mit dem Abfallentsorgungsunternehmen hätte. Er hätte einen Prüfauftrag an den Magistrat vorgezogen, schloss Albert.
Da sich keine Fraktion bereitfand, einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen, wurde über die unveränderte Vorlage abgestimmt und diese gegen die Stimmen von WIK und Linke abgelehnt. „Wir gehen davon aus, dass der Magistrat auch ohne Arbeitsauftrag über alternative und bessere Konzepte nachdenken wird“, zeigte sich Hufgard überzeugt. (wö)