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Sprechstunde nur nach Terminvergabe
Bis spätestens 25. September 2020 können Kelsterbacher Vereine ihre Zuschussanträge beim Magistrat der Stadt Kelsterbach einreichen, die sie im Rahmen der Vereinszuschussrichtlinien beantragen möchten. Entsprechend dafür zu verwendende Formulare und Informationen können von den zuschussberechtigten örtlichen Vereinen, Organisationen und Verbänden und Religionsgemeinschaften beim zuständigen Fachdienst unter der E-Mail-Adresse kulturamt@kelsterbach.de angefordert werden. Für Fragen oder Terminabstimmungen sind die zuständigen Sachbearbeiter telefonisch unter den Rufnummern 06107 / 773 357 oder - 415 erreichbar. (hb)