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In den zurückliegenden Jahrzehnten sind in der freien, nicht bebauten Landschaft, eine Vielzahl von Hütten, Wochenendhäusern, Kleinbauten, Pferdekoppeln entstanden, die alle eines verbindet: Sie sind sehr häufig ohne Bebauungsplan und behördliche Genehmigung errichtet worden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wiederum hat zu diesem Sachverhalt festgestellt, die Beseitigung rechtswidriger, illegaler Zustände in Natur und Landschaft sei zwingend notwendig und durchzuführen, da gäbe es, so die Verwaltungsrichter, für Städte und Gemeinden keinen Ermessensspielraum. Das gelte, so das Gericht, unabhängig von der Nutzungsdauer und dem Zeitpunkt, wann die illegalen Bauten entstanden sind.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach hat nun eine Initiative des Landkreises Groß-Gerau zur Kenntnis genommen, nach der illegale Bauten im Außenbereich erfasst werden. Soweit diese nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht genehmigungsfrei sind oder aber nicht genehmigungsfähig sind, müssen diese beseitigt werden. Ohne Genehmigung zulässig sind grundsätzlich nur Unterstelleinrichtungen bis fünf Quadratmeter Rauminhalt. Hütten mit Fundamenten, Einfriedungen und Versiegelungen sind verboten.
Der Kreis Groß-Gerau als Initiator, die Untere Naturschutzbehörde und die Stadt Kelsterbach werden bemüht sein, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Betroffen werden angehört und können eine Stellungnahme abgeben. Gespräche vor Ort sollen zudem stattfinden.
Hierzu gehört auch ein Konzeptentwurf inhalts, welche bestehenden Kleingartenanlagen in einem Bebauungsplan legalisiert werden können beziehungsweise welche Ausweichquartiere es geben könne, die ebenfalls dann bauplanerisch gesichert werden können und müssen. (hb)