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In einem aktuellen Beschluss vom 24. April hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen) entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Das bedeutet: Die Grundschulen in ganz Hessen bleiben kommende Woche geschlossen. In Kelsterbach sind das die „Bürgermeister-Hardt-Schule“ und die „Karl-Treutel-Schule“.
Damit gaben die Richter dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die sich gegen eine Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie richtet. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt. Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund. Der Beschluss ist unanfechtbar. (js)