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Die für den 14. Juni 2020 vorgesehene Bürgermeisterwahl in Kelsterbach wird verschoben. Ein neuer Termin steht hierfür noch nicht fest. Das ist die Konsequenz, des vom Hessischen Landtag in dieser Woche beschlossenen Gesetzes, das von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP angenommen wurde. Zur Begründung wird hierzu der Innenminister Peter Beuth zitiert: „Angesichts der Corona-Pandemie gibt es keine Alternative, als die in den bevorstehenden Monaten geplanten Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide in Hessen zu verschieben. Damit wird eine Mensch-zu-Mensch-Ansteckung durch das hochinfektiöse Corona-Virus in den Wahllokalen verhindert.“ Ein Datum für die verschobene Wahl steht noch nicht fest. Nach dem beschlossenen Gesetz wäre der 1. November 2020 der frühestmögliche Termin. Möglich wäre aber auch eine Zusammenlegung mit den für März 2021 vorgesehenen Kommunalwahlen in Hessen. Die endgültige Terminierung obliegt aber der Stadtverordnetenversammlung als zuständige kommunale Gebietskörperschaft.
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vorerst ausgesetzt
Mit dem neuen Gesetz wurde gleichzeitig ein Eilentscheidungsrecht vom Hessischen Landtag beschlossen. Demnach können die Kommunen einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu entscheiden, ohne eine Sitzung des Stadtparlaments – mit allen dabei verbundenen gesundheitlichen Risiken – einzuberufen. Die Sitzungen dieses Ausschusses können auch nichtöffentlich tagen und haben auch die Möglichkeit, dringliche Entscheidungen im Umlaufbeschluss zu treffen. Für Kelsterbach wird der Haupt- und Finanzausschuss diese Funktion übernehmen. Die für den 30. März 2020 vorgesehene Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Kelsterbach entfällt dementsprechend. (js)