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Sprechstunde nur nach Terminvergabe
Bis spätestens 31. Oktober 2019 können Kelsterbacher Vereine ihre Zuschussanträge beim Magistrat der Stadt Kelsterbach einreichen, die sie im Rahmen der gültigen Vereinszuschussrichtlinien beantragen möchten.
Entsprechend dafür zu verwendende Formulare und Informationen können von den zuschussberechtigten örtlichen Vereinen, Organisationen und Verbänden, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften beim zuständigen Fachdienst unter der Email-Adresse kulturamt@kelsterbach.de angefordert werden.
Hinweise zu möglichen Zuschüssen können unter www.kelsterbach.de/freizeit/vereine-initiativen/vereinszuschussrichtlinien/ auf der Homepage der Stadt Kelsterbach nachgelesn oder als PDF abgerufen werden.
Für Fragen oder Terminabstimmungen sind die zuständigen Sachbearbeiter(innen) telefonisch unter den Rufnummern (06107) 773355, 773356 oder 773420 erreichbar. (stadt/hb))