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Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung im vergangenen Dezember beschlossen, die in der Stadt ansässigen Vereine, Organisationen, Verbände, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften für das Jahr 2023 mit insgesamt rund 78.200 Euro zu bezuschussen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Vereinszuschussrichtlinien der Stadt Kelsterbach, die sich überwiegend an den Aktivitäten der örtlichen Vereine orientieren. Die Vereinsarbeit wird individuell gefördert, dafür müssen verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllt sein.
Um Zuschüsse zu erhalten, müssen berechtigte Vereine entsprechende Anträge stellen. Das haben im laufenden Jahr 44 Vereine getan, 28 Vereine haben darauf verzichtet. Von der Gesamtsumme des Zuschussgeldes entfallen rund 56.700 Euro auf Sportvereine, 21.500 Euro auf kulturelle Vereine.
Im Vergleich zum Vorjahr ist sowohl die Zahl der geförderten Vereine um einen, als auch die Fördersumme um rund 10.600 Euro gesunken.
Bei den Mitgliederzahlen verzeichnete der FC Türk Kelsterbach im Jahr 2023 den größten Zuwachs: Die Anzahl der aktiven Erwachsenen stieg von 46 auf 192 Personen, die der aktiven Jugendlichen von 61 auf 125 Köpfe. Auch bei der DLRG hielt im abgelaufenen Jahr der positive Trend weiter an. Die Zahl der aktiven jugendlichen Schwimmerinnen und Schwimmer stieg um 105 auf nunmehr 605 Personen. Einen Rückgang um 113 aktive Erwachsene von 374 auf 261 Personen hatte hingegen der Ball-Spiel-Club zu verzeichnen. Mitgliederstärkste Vereine sind die DLRG (1.769 Mitglieder), der Turn- und Sportverein (1.478) sowie der Freizeit-Sport-Club (1.106).
Mit Zuschüssen für die Vereinsarbeit hat sich auch der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport und Integration in seiner Dezember-Sitzung beschäftigt. Das Gremium bewilligte der DLRG Kelsterbach einen Zuschuss von 5.000 Euro für die Anschaffung eines Einsatzfahrzeuges, das für Zwecke des Katastrophenschutzes und der erweiterten Hilfeleistung verwendet werden soll. Dem Kegel- und Bowling-Verein Kelsterbach sprach der Ausschuss eine Finanzspritze von tausend Euro zu, die für die Anschaffung einer neuen Kegelbahntechnikanlage, von Software und eines neuen Computers nebst Zubehör verwendet wird. (wö)