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Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt. Laut der neusten EU-Passverordnung für deutsche Staatsangehörige soll jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument bei einer Auslandsreise besitzen. Ab 26. Juni 2012 braucht jedes Kind, unabhängig vom Alter, beim Verlassen der Landesgrenze ein eigenes Identitätsdokument, d.h. entweder einen Kinderreisepass, einen Personalausweis oder einen regulären Reisepass. Ab diesem Stichtag verliert der bisherige Eintrag im Ausweis der Eltern seine Gültigkeit.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses muss das Kind persönlich anwesend sein. Es wird ein biometrisches Bild sowie die Unterschrift von beiden Elternteilen benötigt (bei Alleinerziehenden muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden). Um Ihnen Zeit zu ersparen, kann die Einverständniserklärung (siehe Formular-Service) von einem Elternteil hier unterschrieben und zur Unterschrift des Ehegatten mitgenommen werden. Bitte zum Unterschriftenabgleich den Ausweis oder eine entsprechende Kopie des nicht anwesenden Elternteils mitbringen. Nach Vorlage des Antrages mit beiden Unterschriften wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 €.
Für Änderungen/Verlängerung des Kinderreisepasses fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an (Anforderungen s. o. Kinderreisepass).
Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen, erfragen Sie bitte bei uns. In Ausnahmefällen ist auch für Kinder unter 12 Jahren ein eigener Reisepass erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Genaue Auskünfte können sie auch über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes erhalten.
Mitzubringen sind:
ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes bei der Antragstellung/Verlängerung