Erst- und Nachuntersuchungsscheine

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Leistungen Bürgerbüro & InfoPoint, Stabsstelle

Erst- und Nachuntersuchungsscheine (Untersuchungsberechtigungsschein)

Um Jugendliche beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen sie vor Aufnahme  der ersten Beschäftigung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden. Ein Jugendlicher (ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), der in das Berufsleben eintritt, erhält dann den Erstuntersuchungsschein. Dieser Erstuntersuchungsschein wird nur einmal ausgegeben. Bevor das erste Beschäftigungsjahr abläuft, muss sich der Jugendliche einer Nachtuntersuchung (Schreiben des Arbeitgebers zwingend erforderlich) unterziehen. Die Untersuchungsscheine sind kostenlos.