Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Kinder, die nicht in Kelsterbach gemeldet sind, können nur dann auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden, wenn Sie eine von der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes ausgestellte steuerliche Lebensbescheinigung (die nicht älter als 3 Jahre sein darf) vorlegen.
Eine steuerliche Lebensbescheinigung erhalten Sie von der Meldebehörde/Bürgerbüro des Ortes, an dem Ihr Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wenn Sie nachweisen, dass es sich um Ihr Kind handelt. Als Nachweis dient die Geburtsurkunde des Kindes, in die Sie als Elternteil eingetragen sind oder die Vaterschaftsanerkennung.
Die Steuerliche Lebensbescheinigung wird Ihnen auf formlosen schriftlichen Antrag hin, von der für Ihr Kind zuständigen Meldebehörde/Bürgerbüro übersandt.
Die Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung erfolgt gebührenfrei.