Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

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Leistungen Bürgerbüro & InfoPoint, Stabsstelle

Elektronische Lohnsteuerkarte

Die Zuständigkeit für das Lohnsteuerabzugsverfahren geht von den Gemeinden auf die Finanzämter über.

Ziel ist es alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt soll somit vereinfacht und beschleunigt werden.

Bei Änderungen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes etc.) muss der Bürger seine Lohnsteuerkarte künftig nicht mehr bei seinem Arbeitgeber abholen, um diese Änderungen eintragen zu lassen. Das jeweilige Einwohnermeldeamt oder Standesamt gibt den geänderten Status weiter, d.h. Änderungen werden automatisch erfasst.

Bis zur vollständigen Umsetzung gilt für das Jahr 2011 folgende Übergangsregelung:
Die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 werden weiter verwendet.

Der Arbeitgeber muss die enthaltenen Angaben auch für 2011 übernehmen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Änderungen sofort dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen.

Wer für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, erhält beim Wohnsitzfinanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung.

Weitere Informationen finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Finanzen.
Informationsbroschüren liegen im Bürgerbüro aus.