Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen.
Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt trägt daher in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien bei, als ein „erstrittenes Urteil". Gleichwohl werden gerade die Zivilgerichte auch in sogenannten Bagatellsachen immer mehr in Anspruch genommen. Dabei wird oft in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen durch alle Instanzen gestritten.
Ein solches Verfahren sollte jedoch den Fällen vorbehalten bleiben, die unbedingt der gerichtlichen Klärung bedürfen.
Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist häufig der bessere und auch kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen.
Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur wenige Euro. Die Erfolgsbilanz der Schiedsämter kann sich sehen lassen. Seit langen Jahren werden über die Hälfte der Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen. Dieses Ergebnis ist es sicherlich wert, vor der Einschaltung eines Gerichts zunächst einmal eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt zu versuchen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner leben und wohnen in ihrem Amtsbezirk. Deshalb kennen sie oft auch die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben in solchen Fällen oft bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.