Öffentliche Auslegungen / Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegungen/Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Kelsterbach

Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuell im Rathaus öffentlich ausgelegten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Kelsterbacher Stadtplanung. Zeitgleich sind die Planunterlagen hier im Internet einsehbar und aktuelle öffentliche Bekanntmachungen.


Aktuelle Bekanntmachungen

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

  1. Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach 2024
    Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach am 27.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
    § 1
    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

    im Ergebnishaushalt
    im ordentlichen Ergebnis
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                        67.855.669 EUR
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           68.259.179 EUR
    mit einem Saldo von                                                                         -403.510 EUR

    im außerordentlichen Ergebnis
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                            853.000 EUR
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                           0 EUR
    mit einem Saldo von                                                                          853.000 EUR

    mit einem Fehlbedarf von                                                                  449.490 EUR,

    im Finanzhaushalt

    mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                         3.424.560 EUR

    und dem Gesamtbetrag der

    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     5.282.137 EUR
    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                  35.314.200 EUR
    mit einem Saldo von                                                                   - 30.032.063 EUR

    Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                              30.000.000 EUR
    Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                               1.750.000 EUR
    mit einem Saldo von                                                                     28.250.000 EUR

    mit einem
    Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von                             1.642.497 EUR
    festgesetzt.

    § 2
    Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

    § 3
    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

    § 4
    Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr1 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.

    § 5
    Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr1 2024 wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf     690 %
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                             690 %

    2. Gewerbesteuer auf                                                                       450 %

    § 6
    Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

    § 7
    Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 05.02.2024 beschlossene Stellenplan.

    Kelsterbach, den 25.04.2024
    der Magistrat der Stadt Kelsterbach
    Ockel
    Bürgermeister

     
  2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
    Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:[2]


Der Landrat des Kreises Groß-Gerau

AZ: I/4.2-Ir                                                                                              25.04.2024

„Hiermit genehmige ich

  1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 

    30.000.000,00 €
    (in Worten: „Dreißig Millionen Euro“),

    und
     
  2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

    10.000.000,00 €
    (in Worten: „Zehn Millionen Euro“).“

gez. (Will)                                                                                   Siegel
Landrat


Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 03.05. bis einschließlich 12.05.2024 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.

Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2024 bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.

Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2024 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
Theobald
Fachbereich Finanzdienste

Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten sowie Ortsbesichtigungen und Dokumentation für die Trassenplanung

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er bündelt vier Erdkabel-Gleichstromvorhaben und wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren.

Für die Trassenplanung und Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren müssen durch Amprion auch im Raum Kelsterbach Vorarbeiten ausgeführt werden. Dazu zählen Kartierungs- und Vermessungsarbeiten sowie Ortsbesichtigung und Dokumentation.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von März 2024 bis März 2025.

In einer ortsüblichen Bekanntmachung sind die genauen Details dieser Vorarbeiten einzusehen. Zu finden ist diese beigefügt als PDF-Datei sowie unter https://rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen/. Dort sind auch die betroffenen Flurstücke in der Gemarkung Kelsterbach aufgelistet.

Anhang:

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Stadt Kelsterbach (PDF)

 

Aktuelle Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehem. Enka-Gelände“; 2. Änderung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau

hier: Beschluss und Inkrafttreten der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB; erneute und korrigierte amtliche Bekanntmachung

Hinweis: Die in der Ausgabe 45/2023 der Wochenzeitung „Kelsterbach Aktuell“ und im Internet am 10. November 2023 veröffentlichte amtliche Bekanntmachung mit Betreff „Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / Ehem. Enka-Gelände“ der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; hier: Beschluss und Inkrafttreten der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB“ enthielt eine offensichtliche redaktionelle Unrichtigkeit und wird daher durch Vollzug dieser amtlichen Bekanntmachung vollumfänglich ersetzt:

Satzung

der Stadt Kelsterbach vom 13.12.2023 über eine

Veränderungssperre

im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehem. Enka-Gelände“; 2. Änderung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), in Verbindung mit § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), am 06.11.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweck der Satzung

Zweck der Satzung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehem. Enka-Gelände“; 2. Änderung gemäß den im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan genannten Planungszielen, insbesondere die Sicherung einer mit der Umgebungsbebauung verträglichen Bebauung.

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst in der Gemarkung Kelsterbach die Flurstücke

Flur 4: Flurstück 80/12, 80/13, 80/14, 80/16, 80/17, 80/18, 18/19, 18/20, 80/21.

Der in Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Inhalt der Veränderungssperre

Im Geltungsbereich der Satzung dürfen

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Von der Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung tritt nach Ablauf von zwei Jahren oder, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich ist, außer Kraft


Ausgefertigt:

Es wird bestätig, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. 

Kelsterbach, den 13.12.2023/SM

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
gez. Ockel, Bürgermeister

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich der Satzung

Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung kann nach Terminvereinbarung während nachfolgenden Dienststunden beim Magistrat der Stadt Kelsterbach – Stadtbauamt -, Mörfelder Straße 33, Zimmer 302, 65451 Kelsterbach, in der Zeit

vormittags:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

nachmittags:
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

oder auf den Internetseiten der Stadt Kelsterbach eingesehen werden. Über den Inhalt der Veränderungssperre wird auf Wunsch Auskunft erteilt.

Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Für die Ausfertigung der Bekanntmachung:

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A. Anthes, Dipl.-Ing., stellv. Bauamtsleiter

Auslegungsort & Öffnungszeiten

Auslegungsort ist im Kelsterbacher Rathaus (Mörfelder Strasse 33), Fachdienst I.3.2  Stadtplanung, Hochbau, Altes Rathaus - 3. Stock während den Öffnungszeiten, welche dem Text der Bekanntmachung entnommen werden können.


Links

Bebauungspläne der Stadt Kelsterbach
www.kelsterbach.de/leben-in-kelsterbach/bauen-wohnen/bebauungsplaene/

Zentrales Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen
bauleitplanung.hessen.de

Aktuelle Beteiligungsverfahren Metropolregion FrankfurtRheinMain
www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.

Regionalen Flächennutzungsplan
www.region-frankfurt.de/Archiv