Öffentliche Auslegungen / Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegungen/Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Kelsterbach

Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuell im Rathaus öffentlich ausgelegten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Kelsterbacher Stadtplanung. Zeitgleich sind die Planunterlagen hier im Internet einsehbar und aktuelle öffentliche Bekanntmachungen.


Aktuelle Bekanntmachungen

Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten sowie Ortsbesichtigungen und Dokumentation für die Trassenplanung

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er bündelt vier Erdkabel-Gleichstromvorhaben und wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren.

Für die Trassenplanung und Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren müssen durch Amprion auch im Raum Kelsterbach Vorarbeiten ausgeführt werden. Dazu zählen Kartierungs- und Vermessungsarbeiten sowie Ortsbesichtigung und Dokumentation.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von März 2024 bis März 2025.

In einer ortsüblichen Bekanntmachung sind die genauen Details dieser Vorarbeiten einzusehen. Zu finden ist diese beigefügt als PDF-Datei sowie unter https://rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen/. Dort sind auch die betroffenen Flurstücke in der Gemarkung Kelsterbach aufgelistet.

Anhang:

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Stadt Kelsterbach (PDF)

 

Aktuelle Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehem. Enka-Gelände“; 2. Änderung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau

hier: Beschluss und Inkrafttreten der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB; erneute und korrigierte amtliche Bekanntmachung

Hinweis: Die in der Ausgabe 45/2023 der Wochenzeitung „Kelsterbach Aktuell“ und im Internet am 10. November 2023 veröffentlichte amtliche Bekanntmachung mit Betreff „Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / Ehem. Enka-Gelände“ der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; hier: Beschluss und Inkrafttreten der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB“ enthielt eine offensichtliche redaktionelle Unrichtigkeit und wird daher durch Vollzug dieser amtlichen Bekanntmachung vollumfänglich ersetzt:

Satzung

der Stadt Kelsterbach vom 13.12.2023 über eine

Veränderungssperre

im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehem. Enka-Gelände“; 2. Änderung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), in Verbindung mit § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), am 06.11.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweck der Satzung

Zweck der Satzung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 1/2007 „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehem. Enka-Gelände“; 2. Änderung gemäß den im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan genannten Planungszielen, insbesondere die Sicherung einer mit der Umgebungsbebauung verträglichen Bebauung.

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst in der Gemarkung Kelsterbach die Flurstücke

Flur 4: Flurstück 80/12, 80/13, 80/14, 80/16, 80/17, 80/18, 18/19, 18/20, 80/21.

Der in Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Inhalt der Veränderungssperre

Im Geltungsbereich der Satzung dürfen

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Von der Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung tritt nach Ablauf von zwei Jahren oder, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich ist, außer Kraft


Ausgefertigt:

Es wird bestätig, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. 

Kelsterbach, den 13.12.2023/SM

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
gez. Ockel, Bürgermeister

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich der Satzung

Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung kann nach Terminvereinbarung während nachfolgenden Dienststunden beim Magistrat der Stadt Kelsterbach – Stadtbauamt -, Mörfelder Straße 33, Zimmer 302, 65451 Kelsterbach, in der Zeit

vormittags:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

nachmittags:
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

oder auf den Internetseiten der Stadt Kelsterbach eingesehen werden. Über den Inhalt der Veränderungssperre wird auf Wunsch Auskunft erteilt.

Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Für die Ausfertigung der Bekanntmachung:

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A. Anthes, Dipl.-Ing., stellv. Bauamtsleiter

Auslegungsort & Öffnungszeiten

Auslegungsort ist im Kelsterbacher Rathaus (Mörfelder Strasse 33), Fachdienst I.3.2  Stadtplanung, Hochbau, Altes Rathaus - 3. Stock während den Öffnungszeiten, welche dem Text der Bekanntmachung entnommen werden können.


Links

Bebauungspläne der Stadt Kelsterbach
www.kelsterbach.de/leben-in-kelsterbach/bauen-wohnen/bebauungsplaene/

Zentrales Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen
bauleitplanung.hessen.de

Aktuelle Beteiligungsverfahren Metropolregion FrankfurtRheinMain
www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.

Regionalen Flächennutzungsplan
www.region-frankfurt.de/Archiv