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Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
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Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Um Jugendliche beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen sie vor Aufnahme der ersten Beschäftigung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden. Ein Jugendlicher (ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), der in das Berufsleben eintritt, erhält dann den Erstuntersuchungsschein. Dieser Erstuntersuchungsschein wird nur einmal ausgegeben. Bevor das erste Beschäftigungsjahr abläuft, muss sich der Jugendliche einer Nachuntersuchung (Schreiben des Arbeitgebers zwingend erforderlich) unterziehen. Die Untersuchungsscheine sind kostenlos.
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65451 Kelsterbach
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
jeder 1. Samstag im Monat: 10:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten InfoPoint:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr