Newsletter 2021-05

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Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
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Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuer-begünstigte Organisationen vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021

Bei Waren von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, und die an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. wurden, wird auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet. Mit anderen Worten: Ware, die aufgrund der Pandemie nicht verkauft werden konnte, kann an gemeinnützige Organisationen gespendet werden, ohne dass der Umsatz besteuert würde. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2021-03-23-FAQ-sachspenden.html